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Gewerbeschein Internet

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schnuddel
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 219
Wohnort: Peine

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 00:02    Titel: Gewerbeschein Internet Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben ein Gewerbeschein als Handelsunternehmen im Internet.
Gilt dieser auch für Verkäufe von Neuwaren auf Flohmärkten?

Wer kennt sich aus?
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Rosenstrauch
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 13714
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

D auf Flohmärkten bekanntlich sehr oft geprüft wird, würde ich vorsichtig sein.
Ein Anruf beim Gewerbeamt klärt dieses aber auf. Wenn dort gemeint wird, dass es nicht reicht, dann erweitere einfach das Gewerbe um diese Täigkeit. Die skOsten sind hierfür sehr gering.

Very Happy Rosenstrauch
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UlfausHH-forum
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Anmeldungsdatum: 11.08.2004
Beiträge: 3602
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

was ist ein gewerbeschein inernet???
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jazzyJack
Fan
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 28
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

er meint sicher den internethandel (ebay etc.)
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Rosenstrauch
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 13714
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

jazzyJack hat Folgendes geschrieben:
er meint sicher den internethandel (ebay etc.)


Habe ich zumindest auch so verstanden.

Very Happy Rosenstrauch
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Laune-der-Natur
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 10306
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du die gleiche Ware, die du im Internet verkaufst, auch auf den Flohmärkten verkaufst, dürfte das kein Problem sein. Wenn im Gewerbeschein ausschließlich der Handel über Internet steht, dann würde ich den Gewerbeschein erweitern lassen auf "Handel über Internet und Direktverkauf", wenn du das regelmäßig machen willst.

Einen Reisegewerbeschein wirst du nicht brauchen, wenn du dich auf regelmäßig an festen Standorten veranstalteten Flohmärkten beteiligst. Den braucht man nur, wenn man seine Ware an der Haustür oder als "fliegender Händler" verkaufen will.
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schnuddel
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 219
Wohnort: Peine

BeitragVerfasst am: 02.06.06 - 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Gewerbeschein zum Verkauf von Waren im Internet z.B. Ebay.
Wir werden uns am Dienstag auf dem Gewerbeamt informieren.
Ich wollte vorab schon Info`s bekommen.

Danke für eure Antworten

Gruß Sabine
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äonen
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 03.06.06 - 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja, seit 01/01 muss man seine Handelsaktivitäten einzeln auflisten. Also auch den Handel im real life
(ob das Datum stimmt kann ich nicht beschwören)
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