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schnuddel Community-Freak

Anmeldungsdatum: 01.12.2005 Beiträge: 219 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 02.06.06 - 00:02 Titel: Gewerbeschein Internet |
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Hallo,
wir haben ein Gewerbeschein als Handelsunternehmen im Internet.
Gilt dieser auch für Verkäufe von Neuwaren auf Flohmärkten?
Wer kennt sich aus? |
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Rosenstrauch Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 13714 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 02.06.06 - 09:30 Titel: |
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D auf Flohmärkten bekanntlich sehr oft geprüft wird, würde ich vorsichtig sein.
Ein Anruf beim Gewerbeamt klärt dieses aber auf. Wenn dort gemeint wird, dass es nicht reicht, dann erweitere einfach das Gewerbe um diese Täigkeit. Die skOsten sind hierfür sehr gering.
Rosenstrauch |
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UlfausHH-forum Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 11.08.2004 Beiträge: 3602 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02.06.06 - 11:26 Titel: |
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| was ist ein gewerbeschein inernet??? |
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jazzyJack Fan

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 28 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02.06.06 - 14:13 Titel: |
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| er meint sicher den internethandel (ebay etc.) |
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Rosenstrauch Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 13714 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 02.06.06 - 14:15 Titel: |
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| jazzyJack hat Folgendes geschrieben: |
| er meint sicher den internethandel (ebay etc.) |
Habe ich zumindest auch so verstanden.
Rosenstrauch |
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Laune-der-Natur Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 10306 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 02.06.06 - 16:14 Titel: |
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Wenn du die gleiche Ware, die du im Internet verkaufst, auch auf den Flohmärkten verkaufst, dürfte das kein Problem sein. Wenn im Gewerbeschein ausschließlich der Handel über Internet steht, dann würde ich den Gewerbeschein erweitern lassen auf "Handel über Internet und Direktverkauf", wenn du das regelmäßig machen willst.
Einen Reisegewerbeschein wirst du nicht brauchen, wenn du dich auf regelmäßig an festen Standorten veranstalteten Flohmärkten beteiligst. Den braucht man nur, wenn man seine Ware an der Haustür oder als "fliegender Händler" verkaufen will. |
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schnuddel Community-Freak

Anmeldungsdatum: 01.12.2005 Beiträge: 219 Wohnort: Peine
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Verfasst am: 02.06.06 - 20:07 Titel: |
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Es ist ein Gewerbeschein zum Verkauf von Waren im Internet z.B. Ebay.
Wir werden uns am Dienstag auf dem Gewerbeamt informieren.
Ich wollte vorab schon Info`s bekommen.
Danke für eure Antworten
Gruß Sabine |
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äonen Community-Freak

Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 163
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Verfasst am: 03.06.06 - 09:40 Titel: |
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ja, seit 01/01 muss man seine Handelsaktivitäten einzeln auflisten. Also auch den Handel im real life
(ob das Datum stimmt kann ich nicht beschwören) |
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