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UweSchuh Grade reingestolpert

Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.03.10 - 21:22 Titel: Holz-Carport 3 x 5 Meter aufbauen |
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wer kann mir helfen, ich möchte einen Holz-Carport 3 x 5 Meter von einem Baumarkt aufbauen. Die Pfosten 6 Stck sind 7 x 7 cm. Nun heißt es man sollte H-Anker 7 cm verwenden. Leider möchte mein Vermieter nicht, daß ich die 6 Pfosten einbetoniere. Würde es genügen, wenn ich 6 Stck Einschlaghülsen 7 x 7 cm 900 Lang verwende ?
Würde dann auch eine Längsseite vom 1. Pfosten bis zum 3. Pfosten mit einem Stahlseil über Kreus verspanne ( IXI ) ?
Wer kann mir einen Rat geben  |
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larsvommars Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 1255 Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links
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Verfasst am: 12.03.10 - 10:17 Titel: |
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| damit das ding steht würden die einschlaghülsen völlig reichen.aber was ist wenn mal ordentlicher wind drunter pustet? hebt das teil dann ab wie n segel?...da auch eischlaghülsenen wie ein anker wirken jedoch nicht so wirkungsvoll wie einbetoniert würde ich an deiner stelle pro seite 5 hülsen setzen.also jeden m 1e. mancher wrd jetzt sagen das ist übertrieben..ich sage lieber n bisschen übertrieben als irgendwann mal das böse erwachen bekommen |
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Bertielein Community-Freak

Anmeldungsdatum: 05.01.2005 Beiträge: 273 Wohnort: Erzgebirge
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Verfasst am: 20.03.10 - 17:05 Titel: |
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nach deinem Vorschlag würden aber doch dann 4 Pfosten mehr benötigt werden, oder?
wo kommen die her, wie werden die in den vorhandenen Bauplan eingebunden?
sorry, dass dieser Einwand nun grad von den Frau kommen muss  |
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omega Community-Freak

Anmeldungsdatum: 25.12.2009 Beiträge: 292 Wohnort: bei Wertheim
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Verfasst am: 20.03.10 - 22:18 Titel: |
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Die Bodenhülsen nehmen schon einiges an Windsog auf, aber gegen eine Windrose, einen Tornado sind sie machtlos. Wenn der Carport allseits offen ist, dass der Wind durch kann, werden sie halten. Dabei kommt es darauf an, ob er frei steht und wie hoch über NN. Die Verstrebung mit Drahtseilen ist gut, aber es gibt bessere, wie z. B. mit Holzstreben. Diese halten auf Zug und Druck, während das Seil nur auf Zug hält. Außerdem sehen Streben besser und fachmännischer aus. Sie sollten bei der Lieferung dabei sein.
Bertielein hat natürlich Recht, da brauchst du mehr Pfosten. |
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larsvommars Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 1255 Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links
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Verfasst am: 21.03.10 - 06:27 Titel: |
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| Bertielein hat Folgendes geschrieben: |
nach deinem Vorschlag würden aber doch dann 4 Pfosten mehr benötigt werden, oder?
wo kommen die her, wie werden die in den vorhandenen Bauplan eingebunden?
sorry, dass dieser Einwand nun grad von den Frau kommen muss  |
ei freilich brauchste mehr stützen die sollte es im baumarkt geben.....na das einbinden in den vorhandenen plan ist doch nicht schwer....einfach eine stütze zwischen 2 vorhandene bauen....ist einfacher als mal 1 wegzulassen |
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omega Community-Freak

Anmeldungsdatum: 25.12.2009 Beiträge: 292 Wohnort: bei Wertheim
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Verfasst am: 21.03.10 - 12:12 Titel: |
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Und nicht vergessen: ein Carport ist genehmigungspflichtig.
Ausgenommen: wenn ein gültiger Bebauubgsplan vorliegt, in dem diese bereits zugelassen sind und du dich an die dortigen Vorgaben hältst. |
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larsvommars Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 1255 Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links
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Verfasst am: 21.03.10 - 12:55 Titel: |
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| omega hat Folgendes geschrieben: |
Und nicht vergessen: ein Carport ist genehmigungspflichtig.
Ausgenommen: wenn ein gültiger Bebauubgsplan vorliegt, in dem diese bereits zugelassen sind und du dich an die dortigen Vorgaben hältst. |
das ist mir neu.....denn gerade um die baugenehigung für die garagen zu entgehen ist man auf carport gekommen |
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omega Community-Freak

Anmeldungsdatum: 25.12.2009 Beiträge: 292 Wohnort: bei Wertheim
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Verfasst am: 21.03.10 - 13:08 Titel: |
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| in Bayern gibt es den Carport nicht, er fällt unter Garagen. |
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Bigfoot Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 11.11.2009 Beiträge: 1918 Wohnort: KFZ Kennzeichen HS
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Verfasst am: 21.03.10 - 16:30 Titel: |
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| omega hat Folgendes geschrieben: |
| in Bayern gibt es den Carport nicht, er fällt unter Garagen. |
nööö...stimmt so nicht...zumindestens nicht generell! es kommt auf die größe an
und ich vermute, es ist von bundesland zu bundesland eh wieder verschieden...der text ist für bayern
Ein Carport ist bis zu 75 m³ genehmigungsfrei, außer im Außenbereich. Ob das Grundstück im Außenbereich liegt, ist bei der Gemeinde oder beim Landratsamt zu erfragen. Auch ein solcher genehmigungsfreier Carport muss aber z. B. Abstandsflächen oder Festsetzungen eines Bebauungsplans einhalten. Vom Grundsatz her reichen 3 m Abstand zur Grenze aus, wenn der Carport nicht größer als 50 m³ ist; wenn er größer ist, beträgt der Abstand 5 m. Für eine Grenzbebebauung wird es noch komplizierter: Dann darf der Carport nicht länger als 8 m, im Mittel nicht höher als 3 m und die gesamte Grenzbebeauung nicht mehr als 50 m² sein. Sicherheitshalber den konkreten Einzelfall mit den freundlichen Kollegen im Landratsamt durchsprechen, das erspart Ärger.
Quelle: http://www.baurecht.de/forum/messages/3919.html
eigentlich müßte er rechnen ...ich sage immer: wo kein kläger, da kein richter |
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omega Community-Freak

Anmeldungsdatum: 25.12.2009 Beiträge: 292 Wohnort: bei Wertheim
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Verfasst am: 21.03.10 - 19:02 Titel: |
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in der BayBo gibt es keinen Carport!
Er fällt unter Garagen und überdachte Stellplätze!
Und wieviel da frei ist liest du hier
Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben,
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu
75 m3, außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze
im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit
einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich
Quelle: BayBo |
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Bigfoot Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 11.11.2009 Beiträge: 1918 Wohnort: KFZ Kennzeichen HS
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Verfasst am: 21.03.10 - 20:50 Titel: |
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| omega hat Folgendes geschrieben: |
in der BayBo gibt es keinen Carport!
Er fällt unter Garagen und überdachte Stellplätze!
Und wieviel da frei ist liest du hier
Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben,
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu
75 m3, außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze
im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit
einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich
Quelle: BayBo |
mein link gilt auch für bayern und da steht, wenn du richtig lesen würdest, nichts anderes drin, als bei dir..aber ok
ich wohne ja nicht in bayern und wenn uwe schuh glück hat, er auch nicht!  |
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omega Community-Freak

Anmeldungsdatum: 25.12.2009 Beiträge: 292 Wohnort: bei Wertheim
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Verfasst am: 21.03.10 - 22:52 Titel: |
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| den Link habe ich nicht angeklickt, weil er aus einem Forum stammt. Mich interessiert nur der Gesetzestext und der ist ein anderer. |
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Bigfoot Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 11.11.2009 Beiträge: 1918 Wohnort: KFZ Kennzeichen HS
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Verfasst am: 22.03.10 - 13:12 Titel: |
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| omega hat Folgendes geschrieben: |
| den Link habe ich nicht angeklickt, weil er aus einem Forum stammt. Mich interessiert nur der Gesetzestext und der ist ein anderer. |
in dem link steht der gesetzestext! außerdem hättest du mein post gelesen...ich hatte mir sogar die mühe gemacht und es dir rauskopiert..
aber wenn du das brauchst...gerne! ich kann mit sowas leben  |
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UweSchuh Grade reingestolpert

Anmeldungsdatum: 10.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.03.10 - 18:11 Titel: Danke für alle Antworten |
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| Den Carport den ich erstelle ist 3 x 5 Meter vom Baumarkt mit 6 - 7 x 7 cm Pfosten und Dacheindeckung = 15 qm - 2,30 Meter vorne und 2,10 Meter hinten hoch sind etwa 3,3 Kubikmeter - in unserer Gemeinde sind 3 Kunikmeter Baugenehmigungsfrei. Der Carport wird im Garten aufgestellt und ist im Sommer als überdachter Sitzplatz und im Winter als Wäschetrockenplatz gedacht. Ist auf 3 Seiten offen. Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen. |
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Bigfoot Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 11.11.2009 Beiträge: 1918 Wohnort: KFZ Kennzeichen HS
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Verfasst am: 27.03.10 - 18:29 Titel: Re: Danke für alle Antworten |
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| UweSchuh hat Folgendes geschrieben: |
| Den Carport den ich erstelle ist 3 x 5 Meter vom Baumarkt mit 6 - 7 x 7 cm Pfosten und Dacheindeckung = 15 qm - 2,30 Meter vorne und 2,10 Meter hinten hoch sind etwa 3,3 Kubikmeter - in unserer Gemeinde sind 3 Kunikmeter Baugenehmigungsfrei. Der Carport wird im Garten aufgestellt und ist im Sommer als überdachter Sitzplatz und im Winter als Wäschetrockenplatz gedacht. Ist auf 3 Seiten offen. Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen. |
das:
| Zitat: |
| Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen. |
laß dir von ihm schriftlich geben! sicher ist sicher! |
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