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Holz-Carport 3 x 5 Meter aufbauen
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UweSchuh
Grade reingestolpert
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Anmeldungsdatum: 10.03.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.10 - 21:22    Titel: Holz-Carport 3 x 5 Meter aufbauen Antworten mit Zitat

wer kann mir helfen, ich möchte einen Holz-Carport 3 x 5 Meter von einem Baumarkt aufbauen. Die Pfosten 6 Stck sind 7 x 7 cm. Nun heißt es man sollte H-Anker 7 cm verwenden. Leider möchte mein Vermieter nicht, daß ich die 6 Pfosten einbetoniere. Würde es genügen, wenn ich 6 Stck Einschlaghülsen 7 x 7 cm 900 Lang verwende ?
Würde dann auch eine Längsseite vom 1. Pfosten bis zum 3. Pfosten mit einem Stahlseil über Kreus verspanne ( IXI ) ?
Wer kann mir einen Rat geben Sad
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larsvommars
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Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 1255
Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links

BeitragVerfasst am: 12.03.10 - 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

damit das ding steht würden die einschlaghülsen völlig reichen.aber was ist wenn mal ordentlicher wind drunter pustet? hebt das teil dann ab wie n segel?...da auch eischlaghülsenen wie ein anker wirken jedoch nicht so wirkungsvoll wie einbetoniert würde ich an deiner stelle pro seite 5 hülsen setzen.also jeden m 1e. mancher wrd jetzt sagen das ist übertrieben..ich sage lieber n bisschen übertrieben als irgendwann mal das böse erwachen bekommen
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Bertielein
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 273
Wohnort: Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 20.03.10 - 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

nach deinem Vorschlag würden aber doch dann 4 Pfosten mehr benötigt werden, oder?
wo kommen die her, wie werden die in den vorhandenen Bauplan eingebunden?

sorry, dass dieser Einwand nun grad von den Frau kommen muss Cool
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omega
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Anmeldungsdatum: 25.12.2009
Beiträge: 292
Wohnort: bei Wertheim

BeitragVerfasst am: 20.03.10 - 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bodenhülsen nehmen schon einiges an Windsog auf, aber gegen eine Windrose, einen Tornado sind sie machtlos. Wenn der Carport allseits offen ist, dass der Wind durch kann, werden sie halten. Dabei kommt es darauf an, ob er frei steht und wie hoch über NN. Die Verstrebung mit Drahtseilen ist gut, aber es gibt bessere, wie z. B. mit Holzstreben. Diese halten auf Zug und Druck, während das Seil nur auf Zug hält. Außerdem sehen Streben besser und fachmännischer aus. Sie sollten bei der Lieferung dabei sein.

Bertielein hat natürlich Recht, da brauchst du mehr Pfosten.
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larsvommars
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 1255
Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bertielein hat Folgendes geschrieben:
nach deinem Vorschlag würden aber doch dann 4 Pfosten mehr benötigt werden, oder?
wo kommen die her, wie werden die in den vorhandenen Bauplan eingebunden?

sorry, dass dieser Einwand nun grad von den Frau kommen muss Cool
ei freilich brauchste mehr stützen die sollte es im baumarkt geben.....na das einbinden in den vorhandenen plan ist doch nicht schwer....einfach eine stütze zwischen 2 vorhandene bauen....ist einfacher als mal 1 wegzulassen
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omega
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 25.12.2009
Beiträge: 292
Wohnort: bei Wertheim

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht vergessen: ein Carport ist genehmigungspflichtig.
Ausgenommen: wenn ein gültiger Bebauubgsplan vorliegt, in dem diese bereits zugelassen sind und du dich an die dortigen Vorgaben hältst.
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larsvommars
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 1255
Wohnort: wenn de reinkommst ins all gleich links

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

omega hat Folgendes geschrieben:
Und nicht vergessen: ein Carport ist genehmigungspflichtig.
Ausgenommen: wenn ein gültiger Bebauubgsplan vorliegt, in dem diese bereits zugelassen sind und du dich an die dortigen Vorgaben hältst.
das ist mir neu.....denn gerade um die baugenehigung für die garagen zu entgehen ist man auf carport gekommen
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omega
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 25.12.2009
Beiträge: 292
Wohnort: bei Wertheim

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

in Bayern gibt es den Carport nicht, er fällt unter Garagen.
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Bigfoot
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 1918
Wohnort: KFZ Kennzeichen HS

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

omega hat Folgendes geschrieben:
in Bayern gibt es den Carport nicht, er fällt unter Garagen.


nööö...stimmt so nicht...zumindestens nicht generell! es kommt auf die größe an Cool

und ich vermute, es ist von bundesland zu bundesland eh wieder verschieden...der text ist für bayern

Ein Carport ist bis zu 75 m³ genehmigungsfrei, außer im Außenbereich. Ob das Grundstück im Außenbereich liegt, ist bei der Gemeinde oder beim Landratsamt zu erfragen. Auch ein solcher genehmigungsfreier Carport muss aber z. B. Abstandsflächen oder Festsetzungen eines Bebauungsplans einhalten. Vom Grundsatz her reichen 3 m Abstand zur Grenze aus, wenn der Carport nicht größer als 50 m³ ist; wenn er größer ist, beträgt der Abstand 5 m. Für eine Grenzbebebauung wird es noch komplizierter: Dann darf der Carport nicht länger als 8 m, im Mittel nicht höher als 3 m und die gesamte Grenzbebeauung nicht mehr als 50 m² sein. Sicherheitshalber den konkreten Einzelfall mit den freundlichen Kollegen im Landratsamt durchsprechen, das erspart Ärger.

Quelle: http://www.baurecht.de/forum/messages/3919.html

eigentlich müßte er rechnen Wink ...ich sage immer: wo kein kläger, da kein richter
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omega
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Anmeldungsdatum: 25.12.2009
Beiträge: 292
Wohnort: bei Wertheim

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

in der BayBo gibt es keinen Carport!
Er fällt unter Garagen und überdachte Stellplätze!
Und wieviel da frei ist liest du hier
Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben,

(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu
75 m3, außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze
im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit
einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich

Quelle: BayBo
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Bigfoot
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 1918
Wohnort: KFZ Kennzeichen HS

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

omega hat Folgendes geschrieben:
in der BayBo gibt es keinen Carport!
Er fällt unter Garagen und überdachte Stellplätze!
Und wieviel da frei ist liest du hier
Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben,

(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu
75 m3, außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze
im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit
einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich

Quelle: BayBo


mein link gilt auch für bayern und da steht, wenn du richtig lesen würdest, nichts anderes drin, als bei dir..aber ok

ich wohne ja nicht in bayern und wenn uwe schuh glück hat, er auch nicht! Wink
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omega
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Anmeldungsdatum: 25.12.2009
Beiträge: 292
Wohnort: bei Wertheim

BeitragVerfasst am: 21.03.10 - 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

den Link habe ich nicht angeklickt, weil er aus einem Forum stammt. Mich interessiert nur der Gesetzestext und der ist ein anderer.
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Bigfoot
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 1918
Wohnort: KFZ Kennzeichen HS

BeitragVerfasst am: 22.03.10 - 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

omega hat Folgendes geschrieben:
den Link habe ich nicht angeklickt, weil er aus einem Forum stammt. Mich interessiert nur der Gesetzestext und der ist ein anderer.


in dem link steht der gesetzestext! außerdem hättest du mein post gelesen...ich hatte mir sogar die mühe gemacht und es dir rauskopiert..

aber wenn du das brauchst...gerne! ich kann mit sowas leben Wink
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UweSchuh
Grade reingestolpert
Grade reingestolpert



Anmeldungsdatum: 10.03.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.10 - 18:11    Titel: Danke für alle Antworten Antworten mit Zitat

Den Carport den ich erstelle ist 3 x 5 Meter vom Baumarkt mit 6 - 7 x 7 cm Pfosten und Dacheindeckung = 15 qm - 2,30 Meter vorne und 2,10 Meter hinten hoch sind etwa 3,3 Kubikmeter - in unserer Gemeinde sind 3 Kunikmeter Baugenehmigungsfrei. Der Carport wird im Garten aufgestellt und ist im Sommer als überdachter Sitzplatz und im Winter als Wäschetrockenplatz gedacht. Ist auf 3 Seiten offen. Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen.
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Bigfoot
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 1918
Wohnort: KFZ Kennzeichen HS

BeitragVerfasst am: 27.03.10 - 18:29    Titel: Re: Danke für alle Antworten Antworten mit Zitat

UweSchuh hat Folgendes geschrieben:
Den Carport den ich erstelle ist 3 x 5 Meter vom Baumarkt mit 6 - 7 x 7 cm Pfosten und Dacheindeckung = 15 qm - 2,30 Meter vorne und 2,10 Meter hinten hoch sind etwa 3,3 Kubikmeter - in unserer Gemeinde sind 3 Kunikmeter Baugenehmigungsfrei. Der Carport wird im Garten aufgestellt und ist im Sommer als überdachter Sitzplatz und im Winter als Wäschetrockenplatz gedacht. Ist auf 3 Seiten offen. Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen.


das:
Zitat:
Habe mich mit meinen Nachbar abgesprochen kann ihn an die Grenze mit 50 cm Abstand setzen.

laß dir von ihm schriftlich geben! sicher ist sicher!
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