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eBay Kleinanzeigen - Diskussionen Foren-Startseite -> Soziales, ALG & Hartz IV
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Sergej uk
Newbie
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Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 18:21    Titel: Brutto netto Antworten mit Zitat

Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.
Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld.

Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen?
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Gepard-forum
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Häh??
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motoele
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 24.12.2006
Beiträge: 2160

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:39    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.
Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld.

Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen?


Häääh????
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Geld statt Arbeit
++ Auszeit ++



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 447

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:49    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
was zu machen?

< unzulässiger Text entfernt >
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RonTaboga
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 14.08.2009
Beiträge: 1457
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:54    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.


Also der Bruder mit der Frau bekommt Alg....1 oder 2??? Ihr Kind (23 Jahre alt) macht eine Ausbildung und verdient 424€ Brutto. Das habe ich hieraus verstanden.

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:

Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld.


Das AA hat also von den 340 Netto des Kindes 85 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen?

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:

Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen?


Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.

Im Nachhinein habe ich echt absolut nichts verstanden Question Wink
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Sergej uk
Newbie
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Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 20:08    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Also der Bruder mit der Frau bekommt Alg....1 oder 2??
ALG 2
Bruder und Kind wohnen zusammen. Vom ALG 2 (Bruders)
machte ARGE abzug 160 euro (von brutto Ausbildungsgeld 424 Euro Kind )Aber
muss mann 75 euro ( von netto )
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konfutse
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 14970
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 20:19    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.
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Sergej uk
Newbie
Newbie



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 20:27    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

konfutse hat Folgendes geschrieben:
RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.

Also ein Monat ist ein Regel,das ist kein Gesetz?
Im SGB 2 ich habe nicht gelesen.. oder nein ?
Muss man ihm in Gericht gehen?
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kaltesHerz
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 13378

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 20:59    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
konfutse hat Folgendes geschrieben:
RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.

Also ein Monat ist ein Regel,das ist kein Gesetz?
Im SGB 2 ich habe nicht gelesen.. oder nein ?
Muss man ihm in Gericht gehen?


Nein, der Überprüfungsantrag richtet sich immer an das Amt, welches den Bescheid ausgestellt hat, deren Überprüfung man beantragt.
Du kannst auch noch eine Fristsetzung (4 Wochen) für die Bearbeitung mit reinschreiben, sonst wartest du ewig auf die Entscheidung.
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Sergej uk
Newbie
Newbie



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 21:04    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Danke !
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Sergej uk
Newbie
Newbie



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 21:10    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

konfutse hat Folgendes geschrieben:
RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.


File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht ,wir haben eine Fehler gemacht.
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Sergej uk
Newbie
Newbie



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 21:33    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
konfutse hat Folgendes geschrieben:
RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.


File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht :wir haben eine Fehler gemacht.
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Sabbelbiene
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 5107

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Schön, daß Du Bescheid gegeben hast und daß der o.g. Rat Dir bzw. Deinem Bruder geholfen hat.

SO sollte Kommunikation hier öfter aussehen!
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Moritzburg
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 09.09.2009
Beiträge: 1187
Wohnort: Moritzburg & Zürich

BeitragVerfasst am: 08.03.10 - 14:04    Titel: Re: Brutto netto Antworten mit Zitat

Sergej uk hat Folgendes geschrieben:
konfutse hat Folgendes geschrieben:
RonTaboga hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
...

Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat.


File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht ,wir haben eine Fehler gemacht.


Wer hat den Fehler gemacht? Ihr oder das Amt?
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Geheimnisvolle
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 8384
Wohnort: Erde, Europa, Deutschland, Berlin, In meiner Wohnung

BeitragVerfasst am: 09.03.10 - 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wisst ihr... sowas kann auch mal daneben gehen. Also besser richtige Ratschläge geben. Gibt es nicht genug Leute die mit Waffen um sich schießen. yeahman
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