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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 08.02.10 - 18:21 Titel: Brutto netto |
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Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.
Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld.
Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen? |
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Gepard-forum Community-Freak

Anmeldungsdatum: 18.10.2007 Beiträge: 251
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Verfasst am: 08.02.10 - 19:39 Titel: |
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| Häh?? |
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motoele Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 24.12.2006 Beiträge: 2160
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Verfasst am: 08.02.10 - 19:39 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.
Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld.
Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen? |
Häääh???? |
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Geld statt Arbeit ++ Auszeit ++
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 447
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Verfasst am: 08.02.10 - 19:49 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
| was zu machen? |
< unzulässiger Text entfernt > |
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RonTaboga Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.08.2009 Beiträge: 1457 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 08.02.10 - 19:54 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
Der Bruder bekommt mit der Frau Alg, Kind (23) macht Ausbildung
(Bedarfsgemeinschaft) und hat brutto 424.
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Also der Bruder mit der Frau bekommt Alg....1 oder 2??? Ihr Kind (23 Jahre alt) macht eine Ausbildung und verdient 424€ Brutto. Das habe ich hieraus verstanden.
| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
Und nur 3 Monaten aufgezeigt netto-340 hat gebracht. AA machte mehr als 3 Monaten Abzug 85 Euro
aus Arbeitlosgeld. |
Das AA hat also von den 340 Netto des Kindes 85 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen?
| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
Die Fristen des Protestes (1 Monat) haben vorbeigekommen, was zu machen? |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
Im Nachhinein habe ich echt absolut nichts verstanden  |
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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 08.02.10 - 20:08 Titel: Re: Brutto netto |
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Also der Bruder mit der Frau bekommt Alg....1 oder 2??
ALG 2
Bruder und Kind wohnen zusammen. Vom ALG 2 (Bruders)
machte ARGE abzug 160 euro (von brutto Ausbildungsgeld 424 Euro Kind )Aber
muss mann 75 euro ( von netto ) |
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konfutse Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 14970 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 08.02.10 - 20:19 Titel: Re: Brutto netto |
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| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
... |
Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 08.02.10 - 20:27 Titel: Re: Brutto netto |
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| konfutse hat Folgendes geschrieben: |
| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
... |
Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
Also ein Monat ist ein Regel,das ist kein Gesetz?
Im SGB 2 ich habe nicht gelesen.. oder nein ?
Muss man ihm in Gericht gehen? |
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kaltesHerz Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 18.02.2008 Beiträge: 13378
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Verfasst am: 08.02.10 - 20:59 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
| konfutse hat Folgendes geschrieben: |
| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
... |
Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
Also ein Monat ist ein Regel,das ist kein Gesetz?
Im SGB 2 ich habe nicht gelesen.. oder nein ?
Muss man ihm in Gericht gehen? |
Nein, der Überprüfungsantrag richtet sich immer an das Amt, welches den Bescheid ausgestellt hat, deren Überprüfung man beantragt.
Du kannst auch noch eine Fristsetzung (4 Wochen) für die Bearbeitung mit reinschreiben, sonst wartest du ewig auf die Entscheidung. |
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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 08.02.10 - 21:04 Titel: Re: Brutto netto |
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| Danke ! |
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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 07.03.10 - 21:10 Titel: Re: Brutto netto |
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| konfutse hat Folgendes geschrieben: |
| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
... |
Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht ,wir haben eine Fehler gemacht. |
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Sergej uk Newbie

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 07.03.10 - 21:33 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
| konfutse hat Folgendes geschrieben: |
| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
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Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht :wir haben eine Fehler gemacht. |
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Sabbelbiene Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 5107
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Verfasst am: 07.03.10 - 22:17 Titel: |
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Schön, daß Du Bescheid gegeben hast und daß der o.g. Rat Dir bzw. Deinem Bruder geholfen hat.
SO sollte Kommunikation hier öfter aussehen! |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 08.03.10 - 14:04 Titel: Re: Brutto netto |
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| Sergej uk hat Folgendes geschrieben: |
| konfutse hat Folgendes geschrieben: |
| RonTaboga hat Folgendes geschrieben: |
Also wenn du nach 1 Monat keinen Widerspruch (wogegen auch immer) eingelegt hast, ist es wohl zu spät.
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Nein, zu spät ist es nicht. Man kann immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn das Amt die Leistungen zu Ungunsten des Antragstellers falsch berechnet hat. |
File Dank!Gestern mein Bruder bekommt ein Bescheid und Geld
500 Euro.Im Bescheid steht ,wir haben eine Fehler gemacht. |
Wer hat den Fehler gemacht? Ihr oder das Amt? |
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Geheimnisvolle Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 8384 Wohnort: Erde, Europa, Deutschland, Berlin, In meiner Wohnung
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Verfasst am: 09.03.10 - 21:32 Titel: |
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Wisst ihr... sowas kann auch mal daneben gehen. Also besser richtige Ratschläge geben. Gibt es nicht genug Leute die mit Waffen um sich schießen.  |
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