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Bei Steuererklärung (Anlage G) auch alle Belege einreichen??
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mazemania
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Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 124
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 16.02.10 - 22:12    Titel: Bei Steuererklärung (Anlage G) auch alle Belege einreichen?? Antworten mit Zitat

Hallo,

arbeite eigtl. vollzeit auf LSK, habe aber ein Gewerbe nebenbei (da einige Aufträge als Musiker).
Gegen die Einnahmen in diesem Gewerbe rechne ich alle Ausgaben wie neue Kebyoards, auch Handy etc...(kleines gewerbe, keine umsatzsteuer)

-> bei der normalen Einkommensteuererklärung soll man Belege ja nur auf Anfrage einreichen. Wie ist beim Gewerbe (Anlage G), da man dort ja quasi alles absetzen kann!

Sollte man daher auch alle Belege (rechnungen, u.a. vom handy) einreichen, sonst glaubt das finanzamt das nicht?!

danke für Eure hilfe!

maz
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Akilah
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3921

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Als Beleg reicht eine Ausfertigung der EÜR, die Quittungen etc. verbleiben beim Steuerpflichtigen zusammen mit einer anderen Ausfertigung der EÜR.
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mazemania
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 124
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 09:39    Titel: EÜR?! Antworten mit Zitat

...was ist die EÜR?!

und wenn schon keine belege, sollte man die anschaffungen sehr genau beschreiben?! damit die glauben, dass ich das für mein gewerbe auch brauchte?! handy rechnung zB...ist ja schon fragwürdig, aber scherinbar akzeptieren die das..?!
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Akilah
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3921

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 11:10    Titel: Re: EÜR?! Antworten mit Zitat

mazemania hat Folgendes geschrieben:
...was ist die EÜR?!


Einnahme-Überschussrechnung - also nichts anderes als eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben eines Jahres.
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kleiner_steinbock
Community-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 647
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben.
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hghuebscher
Community-Star
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 379

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben.

kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.

Die Anlage G ist für Vollerwerbsbetriebe. Die EÜR ist ein Formular, dass sich am einfachsten bei der zuständigen Oberfinanzdirektion im Bezirk herunterladen lässt.

Rechenweg: "Umsatz minus Kosten, minus Abschreibungen etc." = steuerbarer Gewinn. Die Rechnung ist im Formular erläutert und selbst erklärend.
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Akilah
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3921

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

hghuebscher hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben.

kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.



Sehe ich auch so. Plausibilität ist das Zauberwort.

Zitat:
Die EÜR ist ein Formular, dass sich am einfachsten bei der zuständigen Oberfinanzdirektion im Bezirk herunterladen lässt.

Rechenweg: "Umsatz minus Kosten, minus Abschreibungen etc." = steuerbarer Gewinn. Die Rechnung ist im Formular erläutert und selbst erklärend.


Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle.
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Heidi65
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 02.02.2010
Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle
.... und überfordert damit vielleicht den zuständigen Finanzbeamten Laughing

Die kennen ihr Formular.
Das können sie abhakeln und alles ist gut.
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Akilah
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3921

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heidi65 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle
.... und überfordert damit vielleicht den zuständigen Finanzbeamten Laughing



Diesbezüglich konnte ich in den letzten Jahren keinerlei Überforderungen feststellen, sogar handgeschriebene Auflistungen werden problemlos akzeptiert.
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kleiner_steinbock
Community-Guru
Community-Guru



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 647
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

hghuebscher hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben.

kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.

Nö. Gab noch nie Probleme. Bei mir kann das FA jederzeit kommen und nachfragen oder gucken.
@Akilah: Meine Angaben sind auch plausibel.
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Akilah
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3921

BeitragVerfasst am: 17.02.10 - 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

kleiner_steinbock hat Folgendes geschrieben:
hghuebscher hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben.

kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.

Nö. Gab noch nie Probleme. Bei mir kann das FA jederzeit kommen und nachfragen oder gucken.


Schön für dich, das ist aber sicher nicht zu verallgemeinern.

Zitat:

@Akilah: Meine Angaben sind auch plausibel.


Das habe ich nicht bestritten, von mir aus nenn es nachvollziehbare Transparenz.
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Opa1948
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Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 169
Wohnort: Ludwigshafen / Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.02.10 - 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

am besten man fügt mit der EÜR auch noch die Belege in Kopie hinzu.
Das mache ich schon sei Jahren und hatte nie Probleme. Idea
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Landru07
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 4065
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.03.10 - 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Belege: nicht nötig und meist auch nicht erwünscht

plausible Auflistung (mit Gruppenbildung): Ja, macht es einfacher und wenn Du sehr klein bist ist die "Gefahr" einer Buchprüfung dann auch nicht so groß, da man Deine Ordnung sehen kann. Die EÜR ist wirklich das einfachste.

Noch einfacher gehts wenn Du weder einen Handzettel noch eine Exceltabelle nimmst sondern eine günstige, gute EÜR-Software. WISO (Buhl-Data) oder Lexware kann man hier bedenkenlos nennen. Willst Du doch mit einer Tabelle arbeiten kann man OO.o-EÜR für Open Office empfehlen. Beides ist kostenlos (OO.o-EÜR / OpenOffice).
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