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mazemania Community-Freak

Anmeldungsdatum: 23.06.2008 Beiträge: 124 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 16.02.10 - 22:12 Titel: Bei Steuererklärung (Anlage G) auch alle Belege einreichen?? |
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Hallo,
arbeite eigtl. vollzeit auf LSK, habe aber ein Gewerbe nebenbei (da einige Aufträge als Musiker).
Gegen die Einnahmen in diesem Gewerbe rechne ich alle Ausgaben wie neue Kebyoards, auch Handy etc...(kleines gewerbe, keine umsatzsteuer)
-> bei der normalen Einkommensteuererklärung soll man Belege ja nur auf Anfrage einreichen. Wie ist beim Gewerbe (Anlage G), da man dort ja quasi alles absetzen kann!
Sollte man daher auch alle Belege (rechnungen, u.a. vom handy) einreichen, sonst glaubt das finanzamt das nicht?!
danke für Eure hilfe!
maz |
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Akilah Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 02.10.2009 Beiträge: 3921
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Verfasst am: 17.02.10 - 06:47 Titel: |
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| Als Beleg reicht eine Ausfertigung der EÜR, die Quittungen etc. verbleiben beim Steuerpflichtigen zusammen mit einer anderen Ausfertigung der EÜR. |
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mazemania Community-Freak

Anmeldungsdatum: 23.06.2008 Beiträge: 124 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 17.02.10 - 09:39 Titel: EÜR?! |
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...was ist die EÜR?!
und wenn schon keine belege, sollte man die anschaffungen sehr genau beschreiben?! damit die glauben, dass ich das für mein gewerbe auch brauchte?! handy rechnung zB...ist ja schon fragwürdig, aber scherinbar akzeptieren die das..?! |
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Akilah Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 02.10.2009 Beiträge: 3921
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Verfasst am: 17.02.10 - 11:10 Titel: Re: EÜR?! |
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| mazemania hat Folgendes geschrieben: |
...was ist die EÜR?!
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Einnahme-Überschussrechnung - also nichts anderes als eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. |
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kleiner_steinbock Community-Guru

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 647 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.02.10 - 12:19 Titel: |
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| Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben. |
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hghuebscher Community-Star

Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 379
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Verfasst am: 17.02.10 - 13:17 Titel: |
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| Zitat: |
| Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben. |
kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.
Die Anlage G ist für Vollerwerbsbetriebe. Die EÜR ist ein Formular, dass sich am einfachsten bei der zuständigen Oberfinanzdirektion im Bezirk herunterladen lässt.
Rechenweg: "Umsatz minus Kosten, minus Abschreibungen etc." = steuerbarer Gewinn. Die Rechnung ist im Formular erläutert und selbst erklärend. |
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Akilah Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 02.10.2009 Beiträge: 3921
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Verfasst am: 17.02.10 - 13:30 Titel: |
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| hghuebscher hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben. |
kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.
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Sehe ich auch so. Plausibilität ist das Zauberwort.
| Zitat: |
Die EÜR ist ein Formular, dass sich am einfachsten bei der zuständigen Oberfinanzdirektion im Bezirk herunterladen lässt.
Rechenweg: "Umsatz minus Kosten, minus Abschreibungen etc." = steuerbarer Gewinn. Die Rechnung ist im Formular erläutert und selbst erklärend. |
Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle. |
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Heidi65 Community-Freak

Anmeldungsdatum: 02.02.2010 Beiträge: 224
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Verfasst am: 17.02.10 - 14:44 Titel: |
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| Zitat: |
| Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle |
.... und überfordert damit vielleicht den zuständigen Finanzbeamten
Die kennen ihr Formular.
Das können sie abhakeln und alles ist gut. |
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Akilah Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 02.10.2009 Beiträge: 3921
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Verfasst am: 17.02.10 - 14:56 Titel: |
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| Heidi65 hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Oder man macht sich bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben eine Exelltabelle |
.... und überfordert damit vielleicht den zuständigen Finanzbeamten
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Diesbezüglich konnte ich in den letzten Jahren keinerlei Überforderungen feststellen, sogar handgeschriebene Auflistungen werden problemlos akzeptiert. |
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kleiner_steinbock Community-Guru

Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 647 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 17.02.10 - 15:07 Titel: |
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| hghuebscher hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben. |
kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.
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Nö. Gab noch nie Probleme. Bei mir kann das FA jederzeit kommen und nachfragen oder gucken.
@Akilah: Meine Angaben sind auch plausibel. |
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Akilah Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 02.10.2009 Beiträge: 3921
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Verfasst am: 17.02.10 - 15:14 Titel: |
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| kleiner_steinbock hat Folgendes geschrieben: |
| hghuebscher hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Ich reiche nichts mit ein und beschreibe auch nichts. Die kommen schon ganz von allein, wenn sie Fragen oder Probleme haben. |
kann ich nicht als Strategie empfehlen. Das führt nur zu frei skalierbaren Gegenreaktionen, die sicher nicht erwünscht sind.
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Nö. Gab noch nie Probleme. Bei mir kann das FA jederzeit kommen und nachfragen oder gucken. |
Schön für dich, das ist aber sicher nicht zu verallgemeinern.
| Zitat: |
@Akilah: Meine Angaben sind auch plausibel. |
Das habe ich nicht bestritten, von mir aus nenn es nachvollziehbare Transparenz. |
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Opa1948 Community-Freak

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 169 Wohnort: Ludwigshafen / Pfalz
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Verfasst am: 18.02.10 - 20:18 Titel: |
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Hallo,
am besten man fügt mit der EÜR auch noch die Belege in Kopie hinzu.
Das mache ich schon sei Jahren und hatte nie Probleme.  |
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Landru07 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 25.02.2007 Beiträge: 4065 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 23.03.10 - 00:22 Titel: |
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Belege: nicht nötig und meist auch nicht erwünscht
plausible Auflistung (mit Gruppenbildung): Ja, macht es einfacher und wenn Du sehr klein bist ist die "Gefahr" einer Buchprüfung dann auch nicht so groß, da man Deine Ordnung sehen kann. Die EÜR ist wirklich das einfachste.
Noch einfacher gehts wenn Du weder einen Handzettel noch eine Exceltabelle nimmst sondern eine günstige, gute EÜR-Software. WISO (Buhl-Data) oder Lexware kann man hier bedenkenlos nennen. Willst Du doch mit einer Tabelle arbeiten kann man OO.o-EÜR für Open Office empfehlen. Beides ist kostenlos (OO.o-EÜR / OpenOffice). |
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