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cherusker0591
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 01:52    Titel: Gründung Einmann-Zeitarbeitsfirma Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich überlege mich evtl als Heizungsbauer/Sanitärmonteur selbstständig zu machen. Bzw mich selber in den Beruf zuverleihen.
Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen um eine Einmann-Zeitarbeitsfirma zu gründen!?
2. Frage:
Ich bin seit 1995 Heizungsbauergeselle, gibt es da eine Möglichkeit sich selbstständigzumachen ohne Meistertitel!? Habe gehört das man min. 4 Jahre in den Beruf gearbeitet haben muss usw.
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Rick-NRW
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1918
Wohnort: derzeit in NRW

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Frage einfach bei der Handwerkskammer nach, in wie weit das möglich ist, dich als Heizungsbauer ohne Meisterbrief selbstständig zu machen.

Es gibt die Möglichkeit einer Reisegewerbekarte, näheres kann dir sicher auch die Handwerkskammer sagen.
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saurerDrops
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 3538
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 16:54    Titel: Re: Gründung Einmann-Zeitarbeitsfirma Antworten mit Zitat

cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

ich überlege mich evtl als Heizungsbauer/Sanitärmonteur selbstständig zu machen. Bzw mich selber in den Beruf zuverleihen.
Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen um eine Einmann-Zeitarbeitsfirma zu gründen!?
2. Frage:
Ich bin seit 1995 Heizungsbauergeselle, gibt es da eine Möglichkeit sich selbstständigzumachen ohne Meistertitel!? Habe gehört das man min. 4 Jahre in den Beruf gearbeitet haben muss usw.


Wie meinst du das, Einmannzeitarbeitsfirma? Dich selber verleihen?
versteh ich nicht...
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Qualitativdiebeste!!!
Community-Freak
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Anmeldungsdatum: 15.11.2009
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

verstehste nicht Question ich find es cool, denke aber es wird nicht gehen... Laughing
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saurerDrops
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 3538
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dann soll er mal das AÜG lesen..... Cool
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Dr Mittendrin
++ Auszeit ++



Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 5551
Wohnort: 48268 Greven

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 17:29    Titel: Re: Gründung Einmann-Zeitarbeitsfirma Antworten mit Zitat

cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

ich überlege mich evtl als Heizungsbauer/Sanitärmonteur selbstständig zu machen. Bzw mich selber in den Beruf zuverleihen.
Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen um eine Einmann-Zeitarbeitsfirma zu gründen!?
2. Frage:
Ich bin seit 1995 Heizungsbauergeselle, gibt es da eine Möglichkeit sich selbstständigzumachen ohne Meistertitel!? Habe gehört das man min. 4 Jahre in den Beruf gearbeitet haben muss usw.


Das fällt nicht unters Zeitarbeitsgesetz.
Und ausbeuten darfst du dich selber so doll wie du willst.
Du bist dann Freiberufler, ganz einfach.
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saurerDrops
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 3538
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen) erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1. Zusammenfassend gilt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Freie Berufe haben noch folgende weitere Merkmale: Sie beruhen auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Und sie beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art (und zwar in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise) im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.

Einstufung der Freien Berufe als "Katalogberufe


http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeiten-0261.html


wie es sich mit der Selbstständigkeit verhält, wenn er keinen Meister hat, weiß ich nicht. Vielleicht mal bei der Kammer nachfragen.
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Dr Mittendrin
++ Auszeit ++



Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 5551
Wohnort: 48268 Greven

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

saurerDrops hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen) erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1. Zusammenfassend gilt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Freie Berufe haben noch folgende weitere Merkmale: Sie beruhen auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Und sie beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art (und zwar in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise) im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.

Einstufung der Freien Berufe als "Katalogberufe


http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeiten-0261.html


wie es sich mit der Selbstständigkeit verhält, wenn er keinen Meister hat, weiß ich nicht. Vielleicht mal bei der Kammer nachfragen.


Manche umgehen das mit einer artverwandten Tätigkeit ( Gewerbeanmeldung) z B Isolation von Heizungsrohren
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yasmin666
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 3632

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

eine einmannfa zu gründen verstehe ich ja noch, was aber hat zeitarbeitfa damit zu tun? hofft er für seine eigene vermittlung dann vermittlungsscheine zu bekommen und bei sich selbst einzulösen ,oder wie soll ich das verstehen?
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Sabbelbiene
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 4717

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:24    Titel: Re: Gründung Einmann-Zeitarbeitsfirma Antworten mit Zitat

Dr Mittendrin hat Folgendes geschrieben:

Du bist dann Freiberufler, ganz einfach.


Unsinn! Weder Freiberufler noch freier Mitarbeiter. Sondern schlicht und ergreifend selbständig. Und zwar gewerblich.
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yasmin666
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 3632

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

oder subunternehmer, wenn er für andere firmen arbeitet ( sich ausleiht)
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Dr Mittendrin
++ Auszeit ++



Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 5551
Wohnort: 48268 Greven

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Umgangssprachlich sagen viele Freiberufler ( Architekt z B ) eher der Subunternehmer.
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Sabbelbiene
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 4717

BeitragVerfasst am: 08.02.10 - 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hö? ähm... wie bitte?

Also ohne jetzt nachzusehen, würde ich einen Architekten direkt ausm Bauch raus auch als Freiberufler ansehen - schließlich ist der künstlerisch tätig. Das hat mit "umgangssprachlich" nichts zu tun.

Mit dem letzten Teil Deines Satzes (eher der Subunternehmer) kann ich nichts anfangen.

Kann es sein, daß Du die Definition eines Freiberuflers nicht verstanden hast? Ich z.B. bin einer. Bei Fragen: fragen.
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kleiner_steinbock
Community-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.02.10 - 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sabbelbiene hat Folgendes geschrieben:
Hö? ähm... wie bitte?
Also ohne jetzt nachzusehen, würde ich einen Architekten direkt ausm Bauch raus auch als Freiberufler ansehen - schließlich ist der künstlerisch tätig. Das hat mit "umgangssprachlich" nichts zu tun.
Mit dem letzten Teil Deines Satzes (eher der Subunternehmer) kann ich nichts anfangen.
Kann es sein, daß Du die Definition eines Freiberuflers nicht verstanden hast? Ich z.B. bin einer. Bei Fragen: fragen.

Ich habe an dem Thread so manches noch nicht ganz geblickt.
Ein Architekt ist - wie vermutet - Freiberufler.
Ich zum Beispiel bin Gewerbetreibende, vermute auch, dass der TE sowas sein möchte. Und: Bei Fragen: fragen... Wink
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hghuebscher
Community-Star
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 09.02.10 - 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich überlege mich evtl als Heizungsbauer/Sanitärmonteur selbstständig zu machen.Bzw mich selber in den Beruf zuverleihen.

als "selbständiger Mitarbeiter" für Arbeitsspitzen, Urlaubszeit oder krankheitsbedingter Ausfall des Stammpersonals. Ja, das gibt es und nennt sich dann Montageservice.

Zitat:
Ich bin seit 1995 Heizungsbauergeselle, gibt es da eine Möglichkeit sich selbstständigzumachen ohne Meistertitel!? Habe gehört das man min. 4 Jahre in den Beruf gearbeitet haben muss usw.

... in einer betrieblich verantwortlichen Position als Betriebsleiter oder Leiter einer Kolonne mit erweiterten Aufgaben. Es geht im wesentlichen um den Kenntnisnachweis für eine regelmässige Kalkulation, Einkauf, Personal, Arbeitsschutz, allgemeine Zuverlässigkeit etc.

Liegt eine entsprechende Bescheinigung durch Arbeitszeugnisse vor, wird die HWK eine verkürzte Kenntnisprüfung bei ihr verlangen bzw. den Besuch ihrer Meisterkurse anregen. Wegen der besonders gefährlichen Arbeiten (Gas, Öl, Trinkwasser und sonstige Stoffe über 1 bar Druck) kann es trotz Kenntnisnachweisen und Prüfung auf der Karte Tätigkeitsausschlüsse und Anmerkungen geben.

Aber der Montageservice sollte das Thema an sich klären. Es ist bloß bei beiden Varianten nicht möglich, eine Anlage mit den sog. gefährlichen Komponenten ohne Meisterabnahme aus einer Hand betriebsfertig zu erstellen. Vormontage aber schon. Übrigens achten die Schornsteinfeger intensiv darauf, wer da arbeitet und ihnen die Anlage zur Beschau übergibt.

- -
Zitat:
Also ohne jetzt nachzusehen, würde ich einen Architekten direkt ausm Bauch raus auch als Freiberufler ansehen - schließlich ist der künstlerisch tätig.

grundsätzlich ja, bis auf den "gewerblichen Architekten", der Ausschreibungen erstellt und am Material _im Rahmen seines Auftrags_ > 25% seines Gesamtumsatzes mitverdient. Auch Beteiligungen an bestimmten Rechtsformen schliessen eine Freiberuflichkeit aus.
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