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zwergnase08 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 2839
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Verfasst am: 16.09.09 - 11:12 Titel: |
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| yasmin666 hat Folgendes geschrieben: |
| nochmal: der staat gleicht keine bankschulden aus ! |
Und wie sieht es aus, wenn das Konto im Minus ist, aber ein Vermögen vorhanden ist? Angenommen es sind keine Erben da und der Staat erbt. Dann nimmt er das Geld und die Bank bleibt auf dem Minus sitzen? |
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yasmin666 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.07.2008 Beiträge: 4205
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Verfasst am: 16.09.09 - 11:37 Titel: |
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| wenn vermögen da ist, werden die erben wohl das erbe antreten, vermögen erhalten und dann die schulden zahlen müssen |
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zwergnase08 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 2839
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Verfasst am: 16.09.09 - 11:51 Titel: |
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| Ich schrieb ja extra, angenommen es sind keine Erben da und der Staat erbt. Gleicht er dann die Bankschulden aus? |
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yasmin666 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.07.2008 Beiträge: 4205
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Verfasst am: 16.09.09 - 11:54 Titel: |
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| man kann es aber auch kompliziert machen...weiß ich nicht, ich bezog mich auf die frage vom te.... |
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Loona01 Newbie

Anmeldungsdatum: 14.09.2009 Beiträge: 15 Wohnort: Unterfranken
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Verfasst am: 16.09.09 - 12:32 Titel: |
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Danke für die Antworten...
Nur was stimmt jetzt, zahlt der Staat die Bankschulden, bleibt die Bank drauf sitzen, oder wir als "Erbausschlager" ?
Natürlich ist kein anderes Vermögen da, sonst hätte ich ja gar nicht gefragt...
Für meinen Vater geht das Geld m, monatlich fast 0 zu 0 auf, das heißt die Pflegeheimkosten sind gedeckt, und da mein Bruder und ich monatlich 100 Euro auf sein Konto geben, nehmen die Schulden auch ab. Die Verschuldung kam durch ein früheres Pflegeheim, das damals sehr teuer war, und wir es trotz hoher Zahlungen meinerseits nicht mehr überblicken konnten. Deshalb kam er vor 2 Jahren in ein kleineres, das nicht so teuer ist.
Grüße Chris |
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yasmin666 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.07.2008 Beiträge: 4205
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Verfasst am: 16.09.09 - 12:35 Titel: |
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| wie oft noch.... der staat zahlt der bank nicht die schulden...... |
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zwergnase08 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 2839
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Verfasst am: 16.09.09 - 12:52 Titel: |
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Wenn ihr das "nicht vorhandene" Erbe ausschlagt, bleibt die Bank auf den Schulden sitzen.
Von daher würde ich nicht jeden Monat 200€ auf das Konto zahlen, wenn ihr das nicht müsst. Legt das Geld doch lieber für (eine schöne Beerdigung ) zur Seite. Hört sich jetzt blöd an, aber irgendwann wird der Fall ja leider eintreten. |
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Dracaena Community-Guru

Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 851
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:07 Titel: |
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Danke für eure Antworten.
| zwergnase08 hat Folgendes geschrieben: |
| yasmin666 hat Folgendes geschrieben: |
| nochmal: der staat gleicht keine bankschulden aus ! |
Und wie sieht es aus, wenn das Konto im Minus ist, aber ein Vermögen vorhanden ist? Angenommen es sind keine Erben da und der Staat erbt. Dann nimmt er das Geld und die Bank bleibt auf dem Minus sitzen? |
Hm, in dem Fall könnte es nicht ein, dass die Banken aus dem Vermögen, das vorhanden ist, ausbezahlt werden? Wenn also einiges an Vermögen da ist, dieses verkauft und an die Banken gezahlt wird um die Schulden zu decken? Das wäre für mich logisch und gerecht... |
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yasmin666 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.07.2008 Beiträge: 4205
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:10 Titel: |
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es ist kein vermögen da.....lest ihr eigentlich auch die beiträge vom te? ?
Zuletzt bearbeitet von yasmin666 am 16.09.09 - 13:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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zwergnase08 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 2839
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:29 Titel: |
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| yasmin666 hat Folgendes geschrieben: |
| es ist kein vermögen da.....lest ihr eigentlich auch die beiträe vom te? ? |
Und musst Du eigentlich ständig Klugscheissen?
Das kein Vermögen da ist, hat wohl mittlerweile jeder kapiert ohne das Du uns ständig drauf hinweisen musst.
Ich habe lediglich gefragt, was wäre in dem Falle, das Vermögen da wäre.
Also nimm Dich doch einfach mal zurück. |
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yasmin666 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 14.07.2008 Beiträge: 4205
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:34 Titel: |
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| ich gebe zu, mich regen diese ständig neu konstruierten "was wäre wenn" auf.....weil sie der frage der te nicht entsprechen und um die sollte es hier ja gehen........ |
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zwergnase08 Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 2839
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:40 Titel: |
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Ich habe so gut wie möglich versucht zu antworten. Wenn ich jetzt ein neues Thema aufmachen würde und diese Frage stelle, wäre es das selbe in Grün. Also frage ich es hier.
Wenn es Dich so stört, überlies es. Aber zig mal zu schreiben, das der Staat die Bankschulden nicht übernimmt, liest sich für andere auch nicht besser. |
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Achnee +++ GESPERRT +++
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 4175
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Verfasst am: 16.09.09 - 13:45 Titel: |
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Okay, dann OT: - was wäre wenn ...
Vermögen da
Schulden da
Erben schlagen Erbe aus
Beerdigung muss bezahlt werden.
1. Nachlassgericht erfasst Ist-Zustand Vermögen - Schulden
2. Erben schlagen Erbe aus
3. aus dem Vermögen wird Beerdigung und dann Schuldentilgung bezahlt
4. Rest geht an den Staat (falls noch was da ist) |
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HunterX Community-Freak

Anmeldungsdatum: 31.03.2009 Beiträge: 194
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Verfasst am: 17.09.09 - 00:18 Titel: |
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Moin!
@Loona01
Ich glaube, auf grund eigener Erfahrungen etwas dazu beitragen kann.
Soweit ich heraus gelesen habe ist dein Vater ein Pflegefall.
Und jetzt müssen einige Sachen geklärt werden:
Welche Pflegestufe hat dein Vater?
Gibt es einen "Vormund" wenn erforderlich?
Ich gehe mal davon aus das du die Person bist.
Nun wird es etwas kompliziert.
Ist dein Vater Sozialhilfeempfänger? Warst du schon wegen deines Vaters beim Sozialamt? Wenn nein, ist das deine nächste Aufgabe! Zum Sozialamt zu gehen ist keine schande, es hat den Efekt das, das Sozialamt die Vermögendverhältnisse der Nächsten Angehörigen(Bruder, Schwestern....usw.) überprüft, d.h. die müssen ihre Einkommenverhältnisse offen legen. Da kann dein reicher Bruder machen was er will, mit Anwalt oder ohne. Er wird wohl in die Tasche greifen müssen.
Kommen wir zu den "Erbschulden"
Erschulden sind Schulden die der Erblasser(Vater) zu lebzeiten hatte.
Hier Empfiehlt es sich beim Nachlassgericht eine Nachlassinsolvenz zu beantragen um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Sollte Unsicherheiten unter den Erben bestehen, so empfiehl es sich einen Nachlassverwalter beim Nachlassgericht zu bestellen.
Und nun zu den Berdigungskosten.
Berdigungskosten sind Erbfallschulden und Erbfallschulden sind kosten die nach den Tod des Erblasser anfallen.
Und §1968 BGB sagt ganz klar aus das die Berdigungskosten zu lasten der Erben gehen und eine Erbausschlagung entbindet nicht vom §1968.
Ich kennt mich da ganz gut aus, da mein Fall ähnlich gelagert ist/war.
Ich habe meinen Bruder auch vor Gericht gerupft wie eine Weihnachtsgans, nur weil er auch der Ansicht war "er bräuchte nicht zu zahlen" und es war nicht billig für meinen Bruder.
Ich hoff dir etwas geholfen zu haben. |
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***GiZZmo*** Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 1175 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 17.09.09 - 06:18 Titel: |
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Der Staat zahlt natürlich NICHT die Bankschulden,
aber die 200 € die von den Kindern monatlich getragen werden zb! |
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