Login Profil Suchen FAQ | Registrieren

Wer zahlt Beerdigungskosten und Kontoüberziehung nach Tod

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen

eBay Kleinanzeigen - Diskussionen Foren-Startseite ->

Ratgeber

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rosenstrauch
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 13714
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 15.09.09 - 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle in der geschilderten Situation einen Anwalt um Rat zu fragen .............
Nach oben
Achnee
+++ GESPERRT +++



Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 4175

BeitragVerfasst am: 15.09.09 - 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du wirklich sowenig Geld zum Leben hast - würde ich dir raten, dich per Beratungsschein mal von einem Anwalt fachkundig informieren zu lassen.
Die Bank würde ich nicht fragen (schlafende Hunde soll man nicht wecken).
Aber hier sprechen nur Laien ... Knackpunkt ist die Vollmacht (ich hab auch eine).

Falls du das nicht möchtest - gib mal (hab ich grad gemacht ...) in eine große Suchmaschine im Internet solche oder ähnliche Suchbegriffe ein

Erbrecht Kontovollmacht Überziehung (etc)

Da kommt etliches an Infos. = Bankrecht + Erbrecht! Toi Toi Toi!
Wink
Nach oben
Ratte
Community-Freak
Community-Freak



Anmeldungsdatum: 09.09.2009
Beiträge: 104
Wohnort: unter der Stadt

BeitragVerfasst am: 15.09.09 - 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nadannnicht hat Folgendes geschrieben:
Die Bestattungskosten müssen alle 3 Geschwister entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zahlen.

Wenn Du die Beerdigung veranlasst hast, bleibt zunächst alles an Dir hängen. Du hast zwar einen Ersatzanspruch gegenüber deinen eventuell leistungsfähigen Geschwistern, dies musst du dann aber selbst realisieren und eventuell zivilrechtlich durchsetzen.

Wenn es also einmal so weit ist, auf keinen Fall den Bestattungsunternehmer allein beauftragen, erst beim Sozialhilfeträger vorsprechen. Der Träger kann die Ermittlungen in bestimmten Fällen selbst aufnehmen. Wenn Du aber den Bestattungsvertrag schon unterschrieben, wird man dafür natürlich keine Notwendigkeit mehr sehen.


So sehe ich das auch. Wink Allerding frage ich mich, wie das paktisch funktioniert, wenn derjenige nachts verstirbt und ich das Beerdigungsinstut bitten muss, den Verstorbenen abzuholen?
Nach oben
Nadannnicht
Community-Freak
Community-Freak



Anmeldungsdatum: 11.09.2009
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 15.09.09 - 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage stellt sich hier nicht, der Vater liegt in einem Pflegeheim, vor Einigung über die Kosten mit allen Geschwistern sollte die TE keinen Vertrag mit dem Bestatter unterschreiben.
Nach oben
Dracaena
Community-Guru
Community-Guru



Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 866

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es denn jetzt mit den Schulden aus? Müssen die Kinder automatisch für die Schulden der Eltern aufkommen (Also,wenn als "Erbe" nur Schulden da sind") oder kann man Schulden ebenfalls wie ein Erbe ausschlagen und wird damit dann nicht mehr behelligt? Wenn dies möglich ist, wer begleicht denn dann die Schulden?

Ich sehe ein, dass die Nachkommen für Beerdigungskosten aufkommen sollten, aber für Schulden, das wäre doch sehr hart...
Nach oben
Strandkatze
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 5588
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nadannnicht hat Folgendes geschrieben:
Die Frage stellt sich hier nicht, der Vater liegt in einem Pflegeheim, vor Einigung über die Kosten mit allen Geschwistern sollte die TE keinen Vertrag mit dem Bestatter unterschreiben.


Du Dödel - der Vater LEBT noch.............koppschüttel.......
Nach oben
Strandkatze
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 5588
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Dracaena"]Und wie sieht es denn jetzt mit den Schulden aus? Müssen die Kinder automatisch für die Schulden der Eltern aufkommen (Also,wenn als "Erbe" nur Schulden da sind") oder kann man Schulden ebenfalls wie ein Erbe ausschlagen und wird damit dann nicht mehr behelligt? Wenn dies möglich ist, wer begleicht denn dann die Schulden?

Der Staat!!!
Nach oben
***GiZZmo***
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 1178
Wohnort: bei Bremen

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Loona01 hat Folgendes geschrieben:
Ach, noch was vergessen. Ich kann sehr wohl nachweisen, dass das ganze Geld von meinem Vater selbst ausgegeben wurde, bzw. wurde in den letzten 4 Jahren nur die Rente gezahlt und wieder abgebucht vom Pflegeheim. Mehr hat er nicht mehr. Die Nebenkosten zahle ich aus eigener Tasche, ohne irgendwelche Kontobewegungen von seiner Seite.

Grüße Christine


Wenn es bei Ihm so knapp ist, bekommt er keine Unterstützung vom Staat?
Nach oben
zwergnase08
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2895

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ratte hat Folgendes geschrieben:

So sehe ich das auch. Wink Allerding frage ich mich, wie das paktisch funktioniert, wenn derjenige nachts verstirbt und ich das Beerdigungsinstut bitten muss, den Verstorbenen abzuholen?


Das war bei uns gar kein Problem. Und mein Vater ist auch nicht nachts verstorben. Ich habe beim Beerdigungsunternehmen angerufen. Mein Dad wurde abgeholt. Dann bin ich direkt zum Beerdigungsinstitut und habe mit denen geklärt, das die Kosten vermutlich vom Sozialamt getragen werden. Danach bin ich zum Amt und habe dort alles abgeklärt. Das war alles gar kein Problem.

Und übrigens ist es auch nicht Zwangsläufig so, das die Kinder die Beerdigungskosten tragen müssen. Sollte ein anderer Erben, trägt der auch die Bestattungskosten.
Nach oben
yasmin666
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 4308

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Strandkatze"]
Dracaena hat Folgendes geschrieben:
Und wie sieht es denn jetzt mit den Schulden aus? Müssen die Kinder automatisch für die Schulden der Eltern aufkommen (Also,wenn als "Erbe" nur Schulden da sind") oder kann man Schulden ebenfalls wie ein Erbe ausschlagen und wird damit dann nicht mehr behelligt? Wenn dies möglich ist, wer begleicht denn dann die Schulden?

Der Staat!!!

der staat gleich keine bankschulden aus.......
Nach oben
Dracaena
Community-Guru
Community-Guru



Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 866

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

yasmin666 hat Folgendes geschrieben:
Strandkatze hat Folgendes geschrieben:
Dracaena hat Folgendes geschrieben:
Und wie sieht es denn jetzt mit den Schulden aus? Müssen die Kinder automatisch für die Schulden der Eltern aufkommen (Also,wenn als "Erbe" nur Schulden da sind") oder kann man Schulden ebenfalls wie ein Erbe ausschlagen und wird damit dann nicht mehr behelligt? Wenn dies möglich ist, wer begleicht denn dann die Schulden?


Der Staat!!!

der staat gleich keine bankschulden aus.......


Und wer dann? Also doch die Kinder? Oder bleiben die Banken darauf sitzen?
Weiß jemand das sicher?
Nach oben
Nadannnicht
Community-Freak
Community-Freak



Anmeldungsdatum: 11.09.2009
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Erbberechtigte das Erbe wegen der Schulden ausschlägt, dann bleibt die Bank auf den Schulden sitzen.

Zuletzt bearbeitet von Nadannnicht am 16.09.09 - 10:54, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
yasmin666
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 4308

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

die bank bleibt drauf sitzen....sie versucht natürlich an die erben ranzutreten,haben die aber erbe ausgeschlagen, bleibt die bank auf den minus sitzen
Nach oben
zwergnase08
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2895

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schulden gehören genauso zur Erbmasse, wie vorhandenes Vermögen. Deshalb sollte man sich, bevor man ein Erbe annimmt, genau kundig machen. Nimmt keiner das Erbe an, geht das Erbe an den Staat. Wie das genau mit Schulden bei der Bank ist, weiss ich nicht. Entweder bleibt die Bank drauf sitzen, oder der Staat gleicht es aus.
Wenn die Kinder erben und das Erbe annehmen, übernehmen sie auch vorhandene Schulden.
Nach oben
yasmin666
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 4308

BeitragVerfasst am: 16.09.09 - 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal: der staat gleicht keine bankschulden aus !
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eBay Kleinanzeigen - Diskussionen Foren-Startseite -> Ratgeber Alle Zeiten sind GMT+2.0
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Mitgliederliste   Benutzergruppen




Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de