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MPU - Aber nicht wegen BTM oder Alkohol

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Auto, Motorrad & Verkehr

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Theodoor-forum
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Anmeldungsdatum: 21.07.2004
Beiträge: 96
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 09.11.05 - 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


Zitat:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
Es ging nicht um innerstädtisches rechtsüberholen, sondern um die Autobahn!!!!!


Das ist Klar, wer lesen kann ist in Vorteil.
Habe aber nicht geschrieben das es Innerstädtisch ist.

Zitat:
Ich finde es ist auch ein unterschied, ob jemand mit 80 an einer bushaltestelle mit kleinen kindern vorbeischießt oder ob ich auf der autobahn rechts überhole.


Du findest da einen Unterschied, der Psychologe aber nicht.

Klar, das meine Geschichte mit der Autobahn nichts zu Tun hat.
Der Wagen ist aberRechts an mir vorbeigesaust und das Zählt.


Dem Psychologen Interessiert es ebenso wenig, ob es auf der Autobahn oder auf eine Bundesstraße noch sonstwo ist.
Es geht nur um das Rechts Überhohlen.
Denn es ist Gesetzlich nicht erlaubt.
Den Überholst du auf der Autobahn, dann Überholst du auch anderswo.
Auch wenn du nur auf der Autobahn rechts Überhohlst, für den Psychologen würdest du zur Zeit überall Rechts vorbei fahren.

Solange du das dem Psychomann das nicht Glaubhaft machst das du einen Fehler gegangen hast, sind die Erfolge nicht Groß.

Es Bringt nicht wenn gesagt wird, ich mach das nicht wieder oder sonst was

Gruss

Theodoor
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Der Orp
Gast



Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 11195

BeitragVerfasst am: 10.11.05 - 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Theodoor hat Folgendes geschrieben:

Den Überholst du auf der Autobahn, dann Überholst du auch anderswo.
Auch wenn du nur auf der Autobahn rechts Überhohlst, für den Psychologen würdest du zur Zeit überall Rechts vorbei fahren.



Wie kommst Du denn auf den Tünneff???
Auf innerstädtischen 2-spurigen Straßen ist das rechtsüberholen beispielsweise nicht verboten!!!!!
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Laune-der-Natur
Community-Mythos
Community-Mythos



Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 10306
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.11.05 - 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn ein Auto zum Linksabbiegen steht und rechts noch so viel Platz ist wie genannt, ist das nach der STVO kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren. Und das ist was gaaaaanz annneres.

Und wenn das links eingeordnete Fahrzeug noch fährt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
Zitat:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. .....
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Theodoor-forum
Power-User
Power-User



Anmeldungsdatum: 21.07.2004
Beiträge: 96
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 10.11.05 - 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

leider geht die ganze Sache hier auseinander.

Wie ich auf seite 3 schon geschrieben habe Interessiert es dem Psychilogen nicht wo Rechts Überholt wird.

Leider erkennt das hier niemand,
denn für ringkönig wäre da ein unterschied, Orplid pocht auf innerstädtischen 2- spurigen Straßen und Laune der Natur Pocht auf die STVO.

Aber wie schon geschrieben dem Psychologen Interessiert es nicht.

Die Frage von ringkönig war

Zitat:
Kann mir jemand sagen wie und wo ich mich für meinen Fall auf die MPU vorbereiten kann? Es muß doch noch andere geben die in meiner Situation sind.


Das rechts überholen ist eigendlich beim Pyschologen auch nur nebensächlicht.
Denn es geht um ganz was anderem. Gefahr im Strassenverkehr

Mir braucht jetzt auch keine zu schreiben das ist blöde oder sonst was.
Denn ich habe es schon mitgemacht, zwar 10 Jahre her, aber ich denke das es heute nicht einfacher geworden ist.

Wie schon geschrieben du mußt den Psyhologen überzeugen, sonst niemand. Der endscheidet ob du wieder Fahren darfst oder nicht.

Gruss

Theodoor
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Reporter-forum
Community-Freak
Community-Freak



Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 299
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.11.05 - 19:05    Titel: In der aktuellen Ausgabe... Antworten mit Zitat

in der ADAC-Motorwelt haben meine Münchener Kollegen das Thema "EU-Führerschein im Ausland " recht ausführlich behandelt, inklusive der Tatsache, dass CZ die 185 Tage Regelung erst im Sommer 2006 zum Gesetz erhebt und andererseits ein deutsches Gericht jederzeit eine MPU anordnen kann, wenn es begründete Zweifel an der Fähigkeit des EU- FS Inhabers hat, ein Fahrzeug wirklich verantwortlich führen zu können. Auch wenn Du wahrscheinlich nicht selbst im ADAC bist, kennste bestimmt wen, der Dir die Zeitschrift ausleihen kann. Im Erstfall bitte ich um PN, dann scanne ich den Artikel ein und maile ihn Dir.
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ringkoenig
Power-User
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Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 12.11.05 - 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, den Artikel in der Motorwelt habe ich gelesen...
In jedem Forum gibts 2 Gruppen: Pro & Contra EU-Führerschein.
Die dagegen sind, raten alle ab. Und alle die da irgendwie verdienen können, raten mir, den Führerschein im Ausland zu machen. Fakt ist: Solange ich bei der FS-Stelle nicht als Führerscheinbesitzér registriert bin, kann mir nichts mit dem EU-Schein passieren. Ernst wird es, wenn irgendwas passiert. Denn dann springt vermutlich die Versicherung erst nach einem Rechtsstreit ein. Von rechtlicher Seite bin ich aber NICHT belangbar. Wenn aber das Amt davon Wind bekommt, wird es vermutlich das Fahren innerhalb der BRD verbieten. Bis ich eine positive MPU vorweisen kann. Wär aber doof, wenn ich knapp 2000 Euro hinlege, 3 Tage Autofahre, in eine Polizeikontrolle komm und die das dann weiterleiten. Dann war das alles umsonst!! Und dafür ist es mir zu teuer!!

Eine andere Frage: Da ich jetzt schon über 2 Jahre ohne Schein bin, muß ich meines Wissens nach der MPU den Lappen sowiese neu machen.
Muß ich da nur die Prüfungen absolvieren oder den kompletten Schein mit allen Fahrstunden machen?
Was kostet den momentan der FS inkl. Pflichtstd, Fragebögen & Prüfungsgebühr?
Und was kosten die beiden Prüfungen allein??
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