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Geheimnisvolle Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 8384 Wohnort: Erde, Europa, Deutschland, Berlin, In meiner Wohnung
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Verfasst am: 09.03.10 - 20:34 Titel: |
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| kaiserstuhl hat Folgendes geschrieben: |
| Geheimnisvolle hat Folgendes geschrieben: |
Hier in Berlin gibt es 1.50 €.
Nochwas zur Freistellung. Geld gibt es allerdings keines wenn er zum Vorstellungsgespräch ist. Bezahlt wird ja nur die Ortsanwesenheit beim Träger.
Bei uns ist das so, dass Du es auch nicht bezahlt bekommst, wenn Du zum Jobcenter musst. Einladungen die man vom Jobcenter allerdings schriftlich erhält werden bezahlt. Wenn also jemand mal etwas auf dem Jobcenter zu klären hat und die Zeit reicht, sollte er beim Jobcenter anrufen und um eine Einladung bitten. |
dazu kommt ja noch
das wohl !die agh jobber kein rechtsanspruch auf bezahlten
urlaub haben,
was ich für sehr grenzwärtig halte.
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Es heißt AGH mit MAE Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Ist man nicht Anwesend hat man auch kein Anspruch auf die MAE-Gelder. Ist auch bei Krankheit so und ich finde das richtig denn.... sonst wären alle garantiert ständig krank und würden trotzdem ihr Geld bekommen. |
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kleinesputnik Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 8965 Wohnort: zu Hause ;-)
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Verfasst am: 09.03.10 - 20:48 Titel: |
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| kaiserstuhl hat Folgendes geschrieben: |
dazu kommt ja noch
das wohl !die agh jobber kein rechtsanspruch auf bezahlten
urlaub haben,
was ich für sehr grenzwärtig halte.
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AGH - Jobber sind keine Arbeitnehmer und deshalb greift das Bundesurlaubsgesetz nicht. |
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kaiserstuhl Community-Guru

Anmeldungsdatum: 28.02.2010 Beiträge: 634
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Verfasst am: 09.03.10 - 21:02 Titel: |
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| kleinesputnik hat Folgendes geschrieben: |
| kaiserstuhl hat Folgendes geschrieben: |
dazu kommt ja noch
das wohl !die agh jobber kein rechtsanspruch auf bezahlten
urlaub haben,
was ich für sehr grenzwärtig halte.
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AGH - Jobber sind keine Arbeitnehmer und deshalb greift das Bundesurlaubsgesetz nicht. |
im grunde ist es ja richtig
aber es gibt dabei zu viele widersprüche.
wenn agh jobber
erwerbsmässige arbeit machen!
oder wenn durch einsatz der agh jobber,
erwerbsmässige arbeit verdrängt wird.
so das sich der träger die stellen einspart
oder der träger zahlt so schlecht weit unter tarif
das er dadurch keine fahrer findet.
hat mit heute ein kollege erzählt
der träger sucht schon seit einem halben jahr, fahrer
für 7,5 tonner,bei 7 euro brutto,und nur 1,5 tage ulaub im monat.
natürlich ist der lohn weit unter tarif hier in sudbaden,
die letzten 3 fahrer waren nach einstellung
3 tage später krank,und tschüss.
man hat ja noch die guten agh mitarbeiter.
meist werden möbel bei kunden abgeholt
die tägliche schlepperei
und körperliche schwersarbeit.
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rote Grütze Grade reingestolpert

Anmeldungsdatum: 12.03.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12.03.10 - 14:50 Titel: Re: AGH JOB!Urlaub bei Vorstellungsgespräch bei AG |
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| kaiserstuhl hat Folgendes geschrieben: |
am 8.3,reichte der betroffene antrag auf urlaub beim träger ein.
der antrag wurde vom träger abgelehnt.
mit der begründung,
der antrag wurde zu spät eingereicht,
der betroffene wird am 10,3 auf arbeit gebraucht. |
Hat er bestimmt nicht schriftlich bekommen. Schade aber auch. Wenn er auf der Arbeit gebraucht wird und das schriftlich hat, kann er umgehend Lohnnachzahlungen für die bereits geleistete und noch nicht entlohnte Arbeit einklagen. Außerdem hat er ein Recht auf einen Arbeitsvertrag und Sozialversicherung. Desweiteren hat der Träger Steuerhinterziehung und Sozialbetrug begangen und kann dafür belangt werden. |
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