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Kleene21 Community-Star

Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 323
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Verfasst am: 06.03.10 - 00:40 Titel: Ist mein Zeugnis gut? |
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Vielleicht könnte das mal jemand für mich beurteilen? Danekschön
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 00:59 Titel: |
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Besonders gut finde ich es nicht. Nur der Satz in dem von vollster Zufriedenheit gesprochen wird, ist wirklich gut.
Der Rest klingt nicht so, als wärst du eine besonders gute Mitarbeiterin gewesen.
Callcenter boomen. Konjunkturelle Gründe für die Kündigung? Das hat einen faden Beigeschmack.
Ich hätte schon allein die Kündigung angefochten! Ab 16.12.08 hattest du einen unbefristeten Vertrag**! Konjunkturelle Gründe kann jeder angeben. Ob es stimmt ist die andere Frage.
** Verträge dürfen max. 2 Jahre befristet werden. Danach müssen extrem wichtige Gründe vorliegen, die eine weitere Befristung notwendig machen. Und aus einem unbefristeten Vertrag kann man dich nicht einfach rauskicken und es auf die Konjunktur schieben! |
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kleinesputnik Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 8965 Wohnort: zu Hause ;-)
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Verfasst am: 06.03.10 - 10:22 Titel: |
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Für mich ist das Zeugnis in Ordnung. Ohne Schmus auf den Punkt gebracht.
@Moritzburg von einer Befristung hab ich nichts gelesen. Wenn einem Callcenter ein Großkunde wegbricht, kann es durchaus konjunkturelle Gründe für eine Kündigung geben. Ich denke da zum Beispiel an Quelle. |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 11:46 Titel: |
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Wenn der Vertrag nicht befristet war: Umso schlimmer!
Man kann sie nicht einfach so entlassen. Man muss auf soziale Punkte achten und schauen, ob man sie nicht noch in anderen Bereichen einsetzen kann. Außerdem hat sie Anspruch auf Abfindung.
Eine Teamleiterin, die keine 1,5 Jahre nach ihrem Aufstieg entlassen wird? Das stinkt doch gewaltig.
Und du solltest das Zeugnis mal zwischen den Zeilen lesen:
Sie hat sich für Neues interessiert = mehr aber auch nicht.
Sie hat Bereitschaft gezeigt sich weiterzubilden = mehr aber auch nicht.
Dann die Schlussformel. Nur eine gute Zusammenarbeit? Das entpricht einer 2 oder 3.
Außerdem der Satz, der mit "Leider" beginnt. Normalerweise beginnt dieser mit "Wir bedauern/Wir bedauern sehr". Daran würde man erkennen, dass es der Firma wirklich nicht leicht fiel. Ein einfaches "Leider" zeugt von wenig Trennungsschmerz.
Also Kleene: Das Zeugnis und die Kündigung würde ich anfechten! Versuche es zunächst über den Arbeitgeber, ansonsten über das Arbeitsgericht. Zumindest eine Abfindung hätte man dir anbieten müssen - immerhin war dein Vertrag nicht bzw. nicht mehr befristet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht
Ich glaube nicht, dass bei Kleene einer der 5 Punkte zutrifft, weshalb man keine Entschädigung erhalten könnte.
Ein Fehler war es nur, die Kündigung sang- und klanglos zu akzeptieren - ohne Abfindung - ohne Widerworte. |
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saurerDrops Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 5756 Wohnort: 52"31' N , 13"24' O
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:09 Titel: |
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Eine Kündigung aus konjunkturellen Gründen, betrieblichen Gründen ist in einem Call Center durchaus gerechtfertigt, wenn, wie bereits geschrieben, ein Kunde wegbricht. Aber auch dann, wenn die Anzahl der Calls minimiert wurde oder sich aus konjunkturellen Gründen selbst minimiert, kann aus o.g. Grund gekündigt werden. Abfindung gibt es dann nicht.
Mensch Moritzburg, da Du Dich im Deutschen Recht, der Medizin und aus was weiß ich noch für Gebieten so sicher bewegst, kann ich gar nicht verstehen, warum Du als Busfahrer in der Schweiz arbeiten musst..
Ferner schreibst du selbst, dass Du nicht glaubst, das einer der fünf Punke aus Deinem Link zutrifft.
| Zitat: |
Es besteht grundsätzlich, von den folgenden Ausnahmen abgesehen, kein Anspruch auf Abfindung im deutschen Arbeitsrecht.
In Deutschland werden Abfindungen gezahlt aufgrund
außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
der gesetzlichen Neuregelung des § 1a KSchG
Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KschG
Tarifvertrags oder eines Sozialplans (regelmäßig bei Massenentlassungen)
gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich.
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Zuletzt bearbeitet von saurerDrops am 06.03.10 - 12:14, insgesamt einmal bearbeitet |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:13 Titel: |
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Müssen? Ich WILL! Das ist ein Traumjob. Habe es im Büro nicht mehr ausgehalten.
Aber mal zurück zum Thema: Ich weiß leider nicht, ob die Firma wirklich in konjunkturellen Schwierigkeiten steckt. Da ich selbst schon vor ein Arbeitsgericht musste und selbst schon Mitglied des Betriebsrates und einer deutschen Gewerkschaftsorganisation war, kann ich behaupten, dass Gegenwehr definitiv etwas gebracht hätte.
Ich lasse mich doch nicht sang- und klanglos aus einem unbefristetem Arbeitsverhältnis werfen!
Schreiben kann der AG viel! Beweisen muss er es! |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:17 Titel: |
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Drops, diese 5 Punkte beschreiben, warum man KEINE Abfindung erhalten könnte!
Ich glaube nicht, dass einer dieser Punkte zutrifft = ich bin überzeugt, dass sie Anspruch auf Abfindung hat!
Eine Abfindung ist ja dafür da, dass der AG sich gegen evtl. arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wappnet. Abfindung = keine Klage gegen Kündigung seitens AN.
Zuletzt bearbeitet von Moritzburg am 06.03.10 - 12:18, insgesamt einmal bearbeitet |
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saurerDrops Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 5756 Wohnort: 52"31' N , 13"24' O
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:17 Titel: |
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Oh, Mann....
Aus betrieblichen Gründen kann natürlich auch aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus gekündigt werden. Es ist absoluter Mumpitz zu denken, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse davor schützen. Sie hätte vor dem Arbeitsgericht keine Chance. Also mach hier nicht die Pferde scheu... und die Kleene... |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:19 Titel: |
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Klar kann man das. Aber nicht ohne Abfindung und nicht mit so einem Zeugnis.
Aber so sind wir Deutschen: Klappe halten und nehmen wie es kommt. |
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saurerDrops Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 5756 Wohnort: 52"31' N , 13"24' O
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:21 Titel: |
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Es besteht kein Anspruch auf Abfindung in Deutschland, es sei denn, einer der fünf Gründe treffe zu. Du selbst hast festgestellt, das keiner dieser Gründe zutreffend ist.
Würde einer dieser Gründe zutreffen, dann bestünde, basierend auf diesem Grund ggf. ein Anspruch. |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:23 Titel: |
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OK, ich nehme meine Aussage zurück!
Zuletzt bearbeitet von Moritzburg am 06.03.10 - 12:25, insgesamt einmal bearbeitet |
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saurerDrops Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 5756 Wohnort: 52"31' N , 13"24' O
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:24 Titel: |
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In Deutschland werden Abfindungen gezahlt aufgrund
1. außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung
2. der gesetzlichen Neuregelung des § 1a KSchG
3. Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KschG
4. Tarifvertrags oder eines Sozialplans (regelmäßig bei Massenentlassungen)
5. gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich.
Nur die Abfindungsansprüche nach Nr. 3 bis 5 können unter Umständen gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden.][/quote] |
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Moritzburg Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 1187 Wohnort: Moritzburg & Zürich
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:26 Titel: |
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Ok, ich lag falsch und entschuldige mich bei dir!
Dann hätte sie also einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich herbeiführen müssen. Und das wäre nur gegangen, wenn sie sich beim Arbeitgeber oder über das Gericht gewehrt hätte! |
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saurerDrops Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 5756 Wohnort: 52"31' N , 13"24' O
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:30 Titel: |
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Sie hätte keine Chance gehabt, Herr Dr. Moritzburg.
Bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen, bei einer Firmenzugehörigkeit von nur 1,5 Jahren wäre sie leer ausgegangen. |
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kleinesputnik Community-Mythos

Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 8965 Wohnort: zu Hause ;-)
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Verfasst am: 06.03.10 - 12:32 Titel: |
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Nur mal noch reingeworfen:
Die Einspruchsfrist ist sowieso vorbei. Sie wurde zum 31.12.2009 gekündigt. |
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