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Hausmeister Bereitschaftszeit
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cherusker0591
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 04.03.10 - 16:29    Titel: Hausmeister Bereitschaftszeit Antworten mit Zitat

Moin,

Es geht um die Bereitschaftszeit eines Hausmeisters(NICHT Schulhausmeister, darüber findet man genug im Internet) in einem Hochhaus. Man ist dort immer anwesend.
Kennt jemand gesetzliche Regelungen zu der Sache zb wie lange ein Hausmeister höchsten Bereitschaftszeit hat usw. Es kann ja net sein das man 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag Bereit sein muss. Irgendwann muss abends ja mal Ende sein, beim Schulhausmeister ist es so das 48 Stunden Wochenstunden nicht überstritten werden dürfen.
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Rick-NRW
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1989
Wohnort: derzeit in NRW

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tante Wiki weiss etwas darüber.

Auszug: " Die maximal zulässige Gesamtarbeitszeit ist dabei gesetzlich nicht geregelt, (...)"
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Terrorkäfer
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 12806

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 13:08    Titel: Re: Hausmeister Bereitschaftszeit Antworten mit Zitat

cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:
Es kann ja net sein das man 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag Bereit sein muss.


Natürlich nicht, es gibt ja Mindestruhezeiten !

Mehr dazu findest du aber im Link von Rick...
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Rick-NRW
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1989
Wohnort: derzeit in NRW

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, Du musst bereit und erreichbar sein !
Das heisst, Du darfst schlafen, essen, trinken (nüchtern bleiben), duschen, (...)
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Fleetenkieker
Community-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 684
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bereitschaftszeiten sind individuell regelbar.
Bist du als Hausmeister in Vollzeit eingestellt oder bist du selbstständig?
Dienst- und Bereitschaftszeit sollte im Vorwege geklärt und im Arbeitsvertrag enthalten sein.
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cherusker0591
Fan
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Rick-NRW hat Folgendes geschrieben:
Doch, Du musst bereit und erreichbar sein !
Das heisst, Du darfst schlafen, essen, trinken (nüchtern bleiben), duschen, (...)


Am Tag ja, aber was ist abends und Nachts vorallem nicht 7 Tage die Woche!? Habe auch mal was vor und nüchtern bin ich abends am WE usw SICHER auch nicht!!! Es kann mir doch niemand vorschreiben wie ich zu leben habe. Habe auch noch Familie und Privatleben!!! Bin ja kein Leibeigener so weit kommts noch!!! Bin bald angestellt und habe noch kein Vertrag.
Nein es muss doch irgendwelche Gesetzte geben zb 48 Stunden Arbeits- und Bereitschaftzeit nicht zu überschreiten sind. Ja und das mit denn 11 Ruhezeit da ist auch was dran.
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Terrorkäfer
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 12806

BeitragVerfasst am: 05.03.10 - 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kopiers dir jetzt, offenbar hast du ja nicht alles gelesen oder aber nicht so recht verstanden ?!

Zitat:
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden, sie kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn sie im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreitet (§ 3 AZG).

Wird Bereitschaftsdienst angeordnet, kann die Höchstarbeitszeit über zehn Stunden hinaus ausgeweitet werden. Die maximal zulässige Gesamtarbeitszeit ist dabei gesetzlich nicht geregelt, sie muss jedoch in einem Tarifvertrag begrenzt sein (§ 7 Abs. 1 Pkt. 1 AZG). Hierbei dürfen allerdings maximal zehn Stunden Vollarbeitszeit sein, dies ergibt sich aus § 3 AZG. Es ist zu beachten, dass es sich bei der gesamten Arbeitszeit am Stück um einen individuellen Arbeitstag handelt, auch dann, wenn sich die Arbeitszeit über zwei Kalendertage erstreckt. Beispiel: Vollarbeit von 12 bis 20 Uhr (= 7,5 Stunden plus 30 Minuten Pause), danach Bereitschaft von 20 bis 8 Uhr, danach wieder Vollarbeit von 8 bis 12 Uhr. Diese Arbeitszeit wäre unzulässig, da an diesem Arbeitstag die Vollarbeit 11,5 Stunden betragen würde.

Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden im Durchschnitt eines 52-Wochen-Zeitraums (= 2496 Stunden in 52 Wochen). Bereitschaftsdienst ist hierbei zu 100 % zu berücksichtigen, egal wie hoch er bewertet ist und wieviel in Freizeit abgegolten bzw. ausbezahlt wird (§ 7 Abs. 8 AZG).

Die tägliche Mindestruhezeit beträgt elf Stunden (§ 5 Abs. 1 AZG), sie kann in bestimmten Fällen auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn eine andere Ruhezeit auf zwölf Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 AZG). Aufgrund eines Tarifvertrages kann die Ruhezeit bis auf neun Stunden verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt ist (§ 7 Abs. 1 Pkt. 3 AZG).

Wird die Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst über zwölf Stunden hinaus verlängert, darf die Mindestruhezeit von elf Stunden nicht verkürzt werden (§ 7 Abs. 9 AZG).

Von diesen gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten kann außerdem noch abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat (§ 7 Abs. 2a in Verbindung mit § 7 Abs. 7 AZG). In diesem Falle müssen die dann geltenden Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten in einem Tarifvertrag geregelt sein.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst#H.C3.B6chstarbeitszeiten_und_Mindestruhezeiten

Liest du da irgendwo sinngemäß: Der Arbeitnehmer hat permanent, rund um die Uhr, 24 Std/Tag, 7 Tage/Woche Bereitschaft und verzichtet vollkommen auf sein Privatleben ???

Nee.....das liest sich da nicht raus !
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Fleetenkieker
Community-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 684
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.03.10 - 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:


Am Tag ja, aber was ist abends und Nachts vorallem nicht 7 Tage die Woche!? Habe auch mal was vor und nüchtern bin ich abends am WE usw SICHER auch nicht!!! Es kann mir doch niemand vorschreiben wie ich zu leben habe. Habe auch noch Familie und Privatleben!!! Bin ja kein Leibeigener so weit kommts noch!!! Bin bald angestellt und habe noch kein Vertrag.
Nein es muss doch irgendwelche Gesetzte geben zb 48 Stunden Arbeits- und Bereitschaftzeit nicht zu überschreiten sind. Ja und das mit denn 11 Ruhezeit da ist auch was dran.


Auweia - vielleicht wartest du mal ab, bis du den Vertrag hast. Wenn dir dann etwas nicht passt, brauchst du ihn ja nicht zu unterschreiben.

Zitat:
Von diesen gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten kann außerdem noch abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat (§ 7 Abs. 2a in Verbindung mit § 7 Abs. 7 AZG).
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cherusker0591
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Anmeldungsdatum: 22.01.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Leute für eure Hilfe hat mir sehr geholfen!!!
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Prof.Flimmerich
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Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 5121
Wohnort: All around the world

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:
Rick-NRW hat Folgendes geschrieben:
Doch, Du musst bereit und erreichbar sein !
Das heisst, Du darfst schlafen, essen, trinken (nüchtern bleiben), duschen, (...)


Am Tag ja, aber was ist abends und Nachts vorallem nicht 7 Tage die Woche!? Habe auch mal was vor und nüchtern bin ich abends am WE usw SICHER auch nicht!!! Es kann mir doch niemand vorschreiben wie ich zu leben habe. Habe auch noch Familie und Privatleben!!! Bin ja kein Leibeigener so weit kommts noch!!! Bin bald angestellt und habe noch kein Vertrag.
Nein es muss doch irgendwelche Gesetzte geben zb 48 Stunden Arbeits- und Bereitschaftzeit nicht zu überschreiten sind. Ja und das mit denn 11 Ruhezeit da ist auch was dran.


Hau diesem elenden Arbeitgeber seinen elenden Vertag um die Ohren , hinterher bist Du wieder Mensch.
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saurerDrops
Community-Mythos
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 5755
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Prof.Flimmerich hat Folgendes geschrieben:
cherusker0591 hat Folgendes geschrieben:
Rick-NRW hat Folgendes geschrieben:
Doch, Du musst bereit und erreichbar sein !
Das heisst, Du darfst schlafen, essen, trinken (nüchtern bleiben), duschen, (...)


Am Tag ja, aber was ist abends und Nachts vorallem nicht 7 Tage die Woche!? Habe auch mal was vor und nüchtern bin ich abends am WE usw SICHER auch nicht!!! Es kann mir doch niemand vorschreiben wie ich zu leben habe. Habe auch noch Familie und Privatleben!!! Bin ja kein Leibeigener so weit kommts noch!!! Bin bald angestellt und habe noch kein Vertrag.Nein es muss doch irgendwelche Gesetzte geben zb 48 Stunden Arbeits- und Bereitschaftzeit nicht zu überschreiten sind. Ja und das mit denn 11 Ruhezeit da ist auch was dran.


Hau diesem elenden Arbeitgeber seinen elenden Vertag um die Ohren , hinterher bist Du wieder Mensch.


Es gibt bislang keinen Vertrag.....
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saurerDrops
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 5755
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Moin,

Es geht um die Bereitschaftszeit eines Hausmeisters(NICHT Schulhausmeister, darüber findet man genug im Internet) in einem Hochhaus. Man ist dort immer anwesend.
Kennt jemand gesetzliche Regelungen zu der Sache zb wie lange ein Hausmeister höchsten Bereitschaftszeit hat usw. Es kann ja net sein das man 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag Bereit sein muss. Irgendwann muss abends ja mal Ende sein, beim Schulhausmeister ist es so das 48 Stunden Wochenstunden nicht überstritten werden dürfen.


Der Arbeitsvertrag wird sicher Licht ins Dukel bringen...

Aber grundlegend ist natürlich die Gefahr des selbst verdienten Geldes immer gegenwärtig... Shocked
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Prof.Flimmerich
+++ GESPERRT +++



Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 5121
Wohnort: All around the world

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gibt bislang keinen Vertrag.....

Dann reicht auch ein vor die Füsse geworfener Fehdehandschuh.
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saurerDrops
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 5755
Wohnort: 52"31' N , 13"24' O

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso Fehdehandschuh, Flimmerich?

Bislang hat er keinen Vertrag. Also kann er auch nicht wissen, was im Vertrag steht. Es sei denn, Du meinst grundlegend das Jobangebot, egal zu welchen Konditionen.
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Prof.Flimmerich
+++ GESPERRT +++



Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 5121
Wohnort: All around the world

BeitragVerfasst am: 07.03.10 - 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

saurerDrops hat Folgendes geschrieben:
Wieso Fehdehandschuh, Flimmerich?

Bislang hat er keinen Vertrag. Also kann er auch nicht wissen, was im Vertrag steht. Es sei denn, Du meinst grundlegend das Jobangebot, egal zu welchen Konditionen.

Stimmt auch wieder.
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