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Schulden / verjährt?
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phagozyte
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Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 1493

BeitragVerfasst am: 22.02.10 - 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

danke schön.
er soll heute auch erstmal die schuldnerberatung arufen.

vielen lieben dank euch alle.

ich lese gerne weitere antworten, tips und ges. regelungen zu diesem thema.
alles was helfen könnte, ist willkommen.

grüsse

sandra
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22.02.10 - 13:07    Titel: Re: Schulden / verjährt? Antworten mit Zitat

konfutse hat Folgendes geschrieben:
immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:
Die Sache ist definitiv nicht verjährt.
...

Aus welchem der angeführten Fristen deutest du das? Selbst wenn man die letzte bekannte Forderung aus 2006 als verjährungshemmend ansieht, ist mit Ablauf von 2009 die Angelegenheit verjährt.


Ich deute dies aus:
Zitat:
Rechtskräftig festgestellte Forderungen - z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid - :
Die Frist beträgt 30 Jahre ab ab Rechtskraft.

Dazu gehören Titel, denn sie sind Rechtskräftig festgestellte Forderungen ...also 30 Jahre

Schuldnerberatung kannst Du dir sparen, die sind weder ausgebildet noch fähig.
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Akilah
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3919

BeitragVerfasst am: 22.02.10 - 14:05    Titel: Re: Schulden / verjährt? Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Schuldnerberatung kannst Du dir sparen, die sind weder ausgebildet noch fähig.


Quatsch.
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konfutse
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 14970
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 22.02.10 - 19:43    Titel: Re: Schulden / verjährt? Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:
konfutse hat Folgendes geschrieben:
immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:
Die Sache ist definitiv nicht verjährt.
...

Aus welchem der angeführten Fristen deutest du das? Selbst wenn man die letzte bekannte Forderung aus 2006 als verjährungshemmend ansieht, ist mit Ablauf von 2009 die Angelegenheit verjährt.

Ich deute dies aus:
Zitat:
Rechtskräftig festgestellte Forderungen - z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid - :
Die Frist beträgt 30 Jahre ab ab Rechtskraft.

Dazu gehören Titel, denn sie sind Rechtskräftig festgestellte Forderungen ...also 30 Jahre

Schuldnerberatung kannst Du dir sparen, die sind weder ausgebildet noch fähig.

Einen Titel gibt es in dem Fall nicht. Auch bei der Schuldnerberatung bekommt man einen Rechtsauskunft. Die dort sind nicht dümmer als niedergelassene Rechtsanwälte, sondern nicht so uneigennützig.
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.02.10 - 13:46    Titel: Re: Schulden / verjährt? Antworten mit Zitat

Zitat:
Schuldnerberatung bekommt man einen Rechtsauskunft. Die dort sind nicht dümmer als niedergelassene Rechtsanwälte, sondern nicht so uneigennützig

quatsch
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.02.10 - 13:51    Titel: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

Oft geben staatliche "Schuldnerberater"Daten weiter
von internetpolizei am Di 13. Okt 2009, 19:17

07.10.2009 - MAINZ

Von Alexandra Eisen

DATENSCHUTZ Vertrauliche Informationen gehen an Arbeitsvermittler

Schuldnerberatungsstellen geraten zunehmend unter Druck, vertrauliche Informationen weiterzugeben. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Schuldnerfachberatungszentrums (SFZ) an der Universität Mainz. Die Fachleute befürchten, dass die Beratung deshalb nicht mehr gelingt oder weniger in Anspruch genommen wird.

"Es gibt Hinweise von Schuldnerberatungsstellen aus ganz Deutschland, wonach die Jobcenter Einzelheiten aus den Beratungen erfahren wollen, die weit über das notwendige Maß hinausgehen", sagte SFZ-Leiter Joachim Wenzel. Die Preisgabe solcher Informationen widerspreche sowohl den Datenschutzbestimmungen als auch der Schweigepflicht.

Laut einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung von 2008 unter etwa 300 Schuldnerberatungsstellen hätten zwei Prozent der Berater schon vertrauliche Informationen an die Jobcenter weitergegeben, so Wenzel. Oft drohten die Arbeitsagenturen mit der Kürzung von Mitteln.

Grundsätzlich haben alle Träger von so genannten Eingliederungsleistungen, und dazu zählt die Schuldenberatung, gegenüber der Agentur für Arbeit eine Auskunftspflicht, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu verhindern. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGBII §61) festgeschrieben. Diese Pflichten sind jedoch sehr weit gefasst. Deshalb fordern die Experten der Mainzer Universität, den Vertrauensschutz im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben. "Dies würde den Grundrechtsschutz der Ratsuchenden in der Praxis erheblich verbessern", so SFZ-Leiter Wenzel.

"Überall dort, wo die Schuldnerberatung in kommunaler Hand ist, besteht die Gefahr eines Interessenkonfliktes", befürchtet Claudia Kurzbuch, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Denn bestimmte persönliche Informationen über den Klienten könnten dazu benutzt werden, Leistungskürzungen zu begründen. "Es ist aber Aufgabe der Jobcenter, zu fordern und zu fördern, nicht auszuspionieren", so Kurzbuch. Sie geht davon aus, dass vertrauliche Angaben nur in Einzelfällen weitergegeben werden. "Schuldnerberater sind aus ihrer täglichen Arbeit daran gewöhnt und in der Lage, Druck auszuhalten." LEXIKON/Kommentar

Quelle:
http://www.wormser-zeitung.de/nachrichten/politik/deutschland/7637645.htm
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.02.10 - 13:54    Titel: Staatliche Schuldnerberatungsstellen sind unfähig Antworten mit Zitat

Bericht von einer anderen Seite:

Zitat:
..................zusammen mit meinen beiden Studienkollegen habe ich mich mit dem Thema staatliche Stellen wirklich "geeignete Stellen"für die Schuldner- und Insolvenzberatung? befasst.
Diese Gedanken würde ich hier gerne veröffentlichen.

In den verschiedenen Büros dieser staatlichen Stellen findet man selten jemanden, der wirklich "geeignet" im Sinne von qualifiziert für diese wichtige und umpfangreiche Aufgabe.
Wenn man sich nur die Ausführungsgesetze der Länder sich genauer ansieht sind nach deren Aussage Rechtspfleger, Sozialerbeiter, Sozialpädagogen, Bankkaufleute, Betriebswirte und Ökotrophologen geeignet Menschen mit Schulden zu beraten und die Insolvenz für diese vorzubereiten.


Ökotrophologen =
Die Lehrgebiete umfassen die Ernährungslehre einschließlich Diätetik, das Personalmanagement, die Ökonomie und die Gesundheitslehre sowie die Sozialpolitik, die hauswirtschaftlich relevante Technik und die Haushalts- und Verbrauchslehre.

Was nun ein Ökotrophologen zur Insolvenzberatung qualifiziert ist ist mir dies ein Rätsel, und so sehen die "Beratungen" bei den staatlichen Stellen meistens auch aus.
Gehen wir noch weiter zu den Ursprüngen:
Als die Institution der "geigneten Stelle" ins Leben gerufen wurde waren in den Verbraucherzentralen eine ganze Reihe von Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen. Diese mussten "unter kommen" und man wollte Ihnen ein Betätigungsfeld geben.
Ausserdem wollte die Verbraucherzentralen Ihren eigene Position stärken.
Deshalb setzen sie diese "Qualifikation" durch, die als "Berater" bei der "geiegneten Stelle" langen sollte. Dies taten sie 1999 und bis heute hat sich dort nichts verbessert.
Als 1999 diese Stellen vom Gesetzgeber geschaffen wurden fragten sie zur Meinungsbildung in ihrem Umfeld, und das sind gerade die, welche Lobbyarbeit leisten, denn die Lobbyisten können alles so schön vorbereiten. , was sie auch taten.

Anschliessend passte man das Gesetz an die Qualifikation der "Berater" (z.Bsp. Ernährungsberater) an und nicht umgekehrt. Genauso machte man dies bei den Stellen der karitativen Träger. Hier waren es überwiegend Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.
Nun fragen wir uns inwieweit zum Beispiel ein Sozialpädagoge, der optimal für die Betreuung von Behinderten und Mehrfachbehinderten ausgebildet wurde, sich für die Lösung von wirtschaftlichen Problemen eignet??

Es kam teilweise noch schlimmer.
Nicht selten ist es auch vorgekommen, dass "Unternehmensberater", die vor Jahren im Auftrag der Kammern und der Landesentwicklungsbanken "Existenzgründungsberatung"(bis heute noch) durchführten, und dann anschliessend dasselbe Unternehmen "beerdigten".
Den Existenzgründer schickten sie mit Haus und Hof dann gleich "geiegnete Stelle ...in die Insolvenz. Ach...übrigens diese "Fachleute" hatten vergessen Privat- und Firmenvermögen zu trennen.
Das sind 78% der Fälle.


Was ist das Ergebnis dieser Wirrwarr?

Aufgrund diesen genannten Tatsachen erscheinen diese "weissen Engel" der staatlichen und karitativen "geeigneten? Stellen" nicht mehr so selbstlos und schon gar nicht kostenlos.
Erstens wurde hier nur an Unterbringung von Arbeitskräften und Machterhalt gedacht; und zweitens bekommen diese Herrschaften ja wohl sicher auch ihren Lohn. Nur dass wir alle diesen Lohn bezahlen. Wenn schon bezahlt wird sollte aber sicherlich für eine gute und qualifizierte Dienstleistung bezahlt werden, oder?

Des weiteren entstehen durch die langen Wartezeiten bei diesen Stellen (bis zu 18 Monate) höhere Schulden, Gebühren udn Unkosten, von den nervlichen Anspannungen der Bürger ganz zu schweigen.
Viele dieser Stellen verschleihern ihre Wartezeiten, indem sie die Bürger in sinnlose Seminare und Infovorstellungen setzen, die erstens auch der Steuerzahler zahlt und zweitens wollen die Menschen nicht zum Insolvenzberater ausgebildet werden sondern sie wollen endlich schuldenfrei sein.
Wenn Sie nur 20.000.-Euro Schulden hätten würden sich diese innerhalb eines Jahres (bei nur 5% Zinsen) um über 1000.- Euro erhöhen; die Gebühren und sonstiges noch gar nicht eingerechnet.
Im Enddefekt kommt damit die staatliche und karitative Stelle teurer als ein Anwalt oder seriöse private Stelle, und Sie müssen alle Dinge selsbt tun und erledigen.

Hinzu kommen noch die Beratungsfehler, die der Bürger ausbaden muss.
Dann laufen die Kosten, der zuerst vermeintlichen kostenlosen Stelle ins Uferlose.
Nach unseren Informationen fallen fast 68% der Menschen für die von einer staatlichen oder karitativen Stelle die Insolvenz eingeleitet wird wieder raus, das heisst sie bekommen aufgrund von Fehlern die Restschuldbefreiung nicht, und können erst wieder in 10 Jahren die Insolvenz einleiten.
Dies ist der günstigste Fall.
Beim Ungünstigsten haben die Menschen aufgrund von Fehlern (Gläubigerbevorzugung, fehlende Angaben, Verschweigung von Masse) ein Strafverfahren "am Hals".
Hier sollte sich wirklich überlegt werden an welchem Ende man spart und was preisgünstiger ist.

Noch viel schlimmer ist die Sache sobald der Bürger Immobilienbesitzer ist.
Hier verlieren die Menschen Reihenweise ihr lange erspartes Hab und Gut, da diese "Berater" nur Insolvenz kennen und diese durchführen wollen.
Hier stossen sogar Rechtsanwälte an Ihre Grenzen, was sie auch inzwischen öffentlich und im TV zugeben. (Man könnte sagen Einsicht ist der erste und beste Weg zur Besserung.)

Es wird bei den Rechtsanwälten oft die Rechtsrelevanz über die wirtschaftlichen Möglichkeiten gesetzt.
Ein Rechtsanwalt wird zwar durch sein Fachwissen und juristische Tricks die Zwangsversteigerung etwas hinauszögern können, aber nie verhindern können.
Die Lösung für die Immobilienprobleme ist daher weder eine rechtliche oder sozialpädagogische und auch keine ernährungswissenschaftliche sondern eine ökonomische.

Dies wird verkannt und seit 2003 einzig und allein von ......................

Liebe Grüsse und ein erfolgreiches und gesundes NEUES JAHR 2009
Eure claudia
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Ahnungsloser
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 22027

BeitragVerfasst am: 23.02.10 - 14:10    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:
Oft geben staatliche "Schuldnerberater"Daten weiter
von internetpolizei ......

Diese Internetpolizei hat ja eine eigenartige Definition von "oft".

Zitat:
Laut einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung von 2008 unter etwa 300 Schuldnerberatungsstellen hätten zwei Prozent der Berater schon vertrauliche Informationen an die Jobcenter weitergegeben, so Wenzel.
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.02.10 - 17:25    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

[quote="Ahnungsloser"]
immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:
Oft geben staatliche "Schuldnerberater"Daten weiter
von internetpolizei ......

Diese Internetpolizei hat ja eine eigenartige Definition von "oft".

Kann ich nichts zu sagen, denn der Artikel, den ich kopiert habe ist nicht von mir.
Ich sehe hier nur eine Gefahr, wenn denn die Aussagen stimmen sollten (wovon ich ausgehe, denn diese Angaben haben einige Tageszeitungen sowie Rechtsanwälte bestätigt)
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Ahnungsloser
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 22027

BeitragVerfasst am: 24.02.10 - 17:31    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Kann ich nichts zu sagen, denn der Artikel, den ich kopiert habe ist nicht von mir.
Ich sehe hier nur eine Gefahr, wenn denn die Aussagen stimmen sollten (wovon ich ausgehe, denn diese Angaben haben einige Tageszeitungen sowie Rechtsanwälte bestätigt)

Welche Aussage meinst du? Dass 98% seriös arbeiten?
Wenn dien Anzahl seriöser Anbieter in allen Bereichen so hoch wäre, wäre alles gut.
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.02.10 - 22:01    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

Ahnungsloser hat Folgendes geschrieben:
immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Kann ich nichts zu sagen, denn der Artikel, den ich kopiert habe ist nicht von mir.
Ich sehe hier nur eine Gefahr, wenn denn die Aussagen stimmen sollten (wovon ich ausgehe, denn diese Angaben haben einige Tageszeitungen sowie Rechtsanwälte bestätigt)

Welche Aussage meinst du? Dass 98% seriös arbeiten?
Wenn dien Anzahl seriöser Anbieter in allen Bereichen so hoch wäre, wäre alles gut.


Nein, die Gefahr sehe ich bei der Bespitzelung, denn dies ist erst der Anfang, denn diese Stellen sind zur Weitergabe verpflichtet wenn man sie denn fragt.
Deswegen wird die Zahl enorm in die Höhe gehen.
Also Vorsicht!
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Akilah
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3919

BeitragVerfasst am: 26.02.10 - 07:01    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Nein, die Gefahr sehe ich bei der Bespitzelung, denn dies ist erst der Anfang, denn diese Stellen sind zur Weitergabe verpflichtet wenn man sie denn fragt.


Kannst du deine Behauptung auch mit einer Quelle belegen?
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immobilienakuthilfe
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 26.02.10 - 17:55    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

Akilah hat Folgendes geschrieben:
immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Nein, die Gefahr sehe ich bei der Bespitzelung, denn dies ist erst der Anfang, denn diese Stellen sind zur Weitergabe verpflichtet wenn man sie denn fragt.


Kannst du deine Behauptung auch mit einer Quelle belegen?

Grundsätzlich haben alle Träger von so genannten Eingliederungsleistungen, und dazu zählt die Schuldenberatung, gegenüber der Agentur für Arbeit eine Auskunftspflicht, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu verhindern. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGBII §61) festgeschrieben.
Also Gesetz!!
Langt das als Beleg?
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Akilah
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Anmeldungsdatum: 02.10.2009
Beiträge: 3919

BeitragVerfasst am: 26.02.10 - 17:56    Titel: Re: schuldnerberatungen verstossen gegen datenschutz Antworten mit Zitat

immobilienakuthilfe hat Folgendes geschrieben:

Grundsätzlich haben alle Träger von so genannten Eingliederungsleistungen, und dazu zählt die Schuldenberatung, gegenüber der Agentur für Arbeit eine Auskunftspflicht, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu verhindern. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGBII §61) festgeschrieben.
Also Gesetz!!
Langt das als Beleg?


Schuldnerberatungsstellen sind Träger von Eingliederungsleistungen? Shocked Jetzt machst du dich aber lächerlich.

Zitat:
§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
(1) Träger, die eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen, haben der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden. Sie haben Änderungen, die für die Leistungen erheblich sind, unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
(2) Die Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung sind verpflichtet,

1.
der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden, und
2.
eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen.

Die Maßnahmeträger sind verpflichtet, ihre Beurteilungen des Teilnehmers unverzüglich der Agentur für Arbeit zu übermitteln.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__61.html

Schuldnerberatungsstellen haben zwar einen Träger, die haben aber nichts mit den Trägern von Einliederungsleistungen zu tun.

Zitat:
1. Rechtsformen

Schuldnerberatungsstellen und deren Träger haben sehr unterschiedliche Rechtsformen. Dies kann der eingetragene Verein (e.V.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Auch Einzelpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Schuldnerberatungsstelle betreiben.

Die Rechtsform sagt nicht über die Seriosität der Beratungsstelle aus! Vielmehr liegt es in der Entscheidung des Trägers, welche Rechtsform er wählt. Zum anderen haben die Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen, in denen festgelegt ist, welche Rechtsform (zumindest für die Insolvenzberatung) zugelassen ist.

Grundsätzlich gilt, dass eine gemeinnützige Einrichtung, ob als e.V. oder als gGmbH, ein erstes Anzeichen für Seriosität ist.

2. Träger

Die meisten Schuldnerberatungsstellen werden von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Hierzu gehören der Paritätische, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonische Werk, die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz. Des weiteren betreiben viele Städte und Gemeinden eigene Beratungsstellen.

Einige der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben die Möglichkeit, freie Träger (wie z.B. Vereine) in ihren Verband aufzunehmen. Hierzu gehört insbesondere der Paritätische. Diese Mitgliedschaft ist auf den ersten Blick zu erkennen und diese Träger sind den Verbänden gleichzusetzen. Diesen Weg hat auch die IHV – Insolvenzhilfe e.V. gewählt.

Allerdings gibt es auch viele seriöse Beratungsstellen, die keinem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege angehören! Dennoch ist die Mitgliedschaft in einem der o.g. Verbände ein eindeutiges Zeichen für die Seriosität der Einrichtung!
http://www.insolvenzhilfeverein.de/wordpress/?page_id=26
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konfutse
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 14970
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.02.10 - 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schuldnerberatung ist genauso an die Geheimhaltungsverpflichtung gebunden wie Rechtsanwälte oder Ärzte.
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